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Österreichische Hagelversicherung


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Rinderschäden

Verendungsfälle werden nach Bekanntgabe der richtigen Ohrmarkennummer (auch bei Totgeburten) und erfolgter Abmeldung im Rindernet (AMA) abgerechnet.

Falls das Tier geschlachtet wurde, das Fleisch jedoch untauglich ist, dann senden Sie uns bitte den Untersuchungsschein (Konfiskatschein) mit Ihrer Polizzennummer per Fax an 01 403 16 81 77 oder per E-Mail an schaden@hagel.at.

Die TKV-Bescheinigung über den Abtransport brauchen Sie uns nicht automatisch zu übermitteln. Bewahren Sie diese jedoch unbedingt in Ihren Unterlagen auf.

Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden spätestens mit der Verständigung der TKV melden.