Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz

Barrierefreiheitserklärung

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.

Wir bieten Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen (siehe unten Punkt A). Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe.

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto oder den Haushalt. Wir bieten aber vor allem Versicherungen für landwirtschaftliche Betriebe an. Wir bieten keine Versicherungen zum Abschluss im Internet an. Bitte kontaktieren Sie unsere Beraterinnen oder Berater. Sie helfen Ihnen gerne beim Erstellen eines Antrages auf Versicherungsschutz.

Bitte beachten Sie:

Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.

A. Allgemeine Informationen zu Versicherungen

Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?

Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.

Was ist eine Versicherung?

Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Wer sind wir (Versicherer)?

Österreichische Hagelversicherung VVaG
Lerchengasse 3-5
1080 Wien
[email protected] oder +43 1 403 16 81 – 0

Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?

Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.

Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie.

Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Nach Einlangen prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“.

Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?

Zum Versicherungsvertrag gehören auch die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Dort können Sie nachschauen, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.

Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Wann beginnt die Versicherung?

Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.

Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief, erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.

B. Beschreibung wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden

Allgemeine Erklärung

Wir bieten Versicherungsschutz vor allem für landwirtschaftliche Betriebe an, welche keine Konsumenten, sondern Geschäftskunden sind. Man kann bei uns keine Versicherung online abschließen. Deshalb ist diese Website nicht mit den Anforderungen der Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Um eine Versicherung abzuschließen, kontaktieren Sie bitte direkt unsere Beraterinnen und Berater.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte für Endverbraucher (Pferdeversicherung) sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Textalternativen für Bilder

Manche Inhalts-Bilder bieten keine Textalternative und verletzen das Kriterium:

  • SC 1.1.1 Non-text Content

Wir arbeiten laufend daran inhaltlich relevantes Bildmaterial mit Textalternativen zu versehen.

Überschriften (Struktur)

Überschriften werden bei redaktionellen Inhalten vereinzelt nicht als solche ausgezeichnet und sind daher für bestimmte Benutzergruppen nicht als Überschriften erkennbar, können damit nicht zur Navigation genutzt werden und erschweren die Identifikation von Textabschnitten. Dabei werden die folgenden Kriterien verletzt:

  • SC 1.3.1 Info and Relationships
  • SC 4.1.2 Name, Role, Value

Wir arbeiten laufend an der Verbesserung unserer Inhalte und bitten um Verständnis, dass zwischenzeitlich kleine Fehler in der Textstruktur auftreten können.

Formulare, Komponenten mit Formularelementen

Formulare bzw. Komponenten mit Formularelementen werden nicht in jedem Fall durch Überschriften eingeleitet und bieten zudem nur wenig Unterstützung beim Ausfüllen, da die Autocomplete-Funktionalität nicht nutzbar gemacht wird. Beschriftungen und das erwartete Eingabeformate sind nicht immer für assistierende Technologien verfügbar. Dies erschwert das Ausfüllen und die Bedienung von Formularen für bestimmte Benutzergruppen. Die folgenden Kriterien werden verletzt:

  • SC 1.3.5 Identify Input Purpose
  • SC 2.4.5 Headings and Labels
  • SC 2.5.3 Label in Name
  • SC 3.3.2 Labels or Instructions

Wir arbeiten aktuell an der Behebung dieser Einschränkung. Diese Arbeiten werden bis 19.01.2026 abgeschlossen sein.

b.    Unverhältnismäßige Belastung

Komponenten mit Text und Hintergrundbildern oder Hintergrundvideos

Komponenten mit Text über Hintergrundbildern oder Videos verletzen, abhängig vom eingesetzten Bild/Video, die Kontrastrichtlinien. Texte, Buttons oder Links sind in solchen Komponenten teilweise nur schwer erkenn- und somit bedienbar. Folgende Kriterien werden verletzt:

  • SC 1.4.3 Contrast (Minimum)
  • SC 1.4.11 Non-text Contrast

Die Überarbeitung dieser Website-Komponenten erfordert die Überarbeitung unsers Corporate Designs. Dies würde zum jetzigen Zeitpunkt eine wirtschaftlich unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Teaser

Teaser verletzen die Kontrastvorgaben sowie die Richtlinien zum Umgang mit Farbe und erschweren die Lesbarkeit und Bedienung durch bestimmte Benutzergruppen. Betroffen sind die Kriterien:

  • SC 1.4.1 Use of Color
  • SC 1.4.3 Contrast (Minimum)
  • SC 1.4.11 Non-text Contrast

Die Überarbeitung dieser Website-Komponente erfordert die Überarbeitung unsers Corporate Designs. Dies würde zum jetzigen Zeitpunkt eine wirtschaftlich unverhältnismäßige Belastung darstellen.

PDFs

Unsere PDFs sind nicht vollständig barrierefrei und werden zur Voransicht über eingebundene Flip-Book Lösung präsentiert. Auch Flip-Book ist in der überprüften Version nicht barrierefrei.

Die Überarbeitung unserer PDFs würde eine wirtschaftlich unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Sollten Sie als Endkunde für die Pferdeversicherung weitere schriftliche Informationen benötigen, wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an [email protected] wir werden Ihnen die benötigten Informationen gerne in barrierefreier Form bereitstellen.

Länder- und Regionskarten

Komponenten mit Länder- und Regionskarten (z. B. Wetter, Karte im Footer) sind nicht barrierefrei und erschweren die Bedienung für bestimmte Benutzergruppen bzw. machen eine Bedienung durch bestimmte Benutzergruppen unmöglich. Folgende Kriterien werden verletzt:

  • SC 1.1.1 Non-text Content
  • SC 2.1.1 Keyboard
  • SC 2.4.4 Link Purpose (In Context)
  • SC 4.1.2 Name, Role, Value

Das Bereitstellen von barrierefreien Kartenkomponenten würde für uns wirtschaftlich eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Alle wesentlichen Informationen zur Pferdeversicherung und den relevanten Beraterinnen und Beratern sind auf der Website zudem in Textform verfügbar.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Videos (Pferdeversicherung)

Für Videos zur Pferdeversicherung stehen keine Textbeschreibungen bzw. keine Transkripte und keine Audiobeschreibungen zur Verfügung. Damit sind die folgenden Kriterien verletzt:

  • SC 1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded)

Die betroffenen Komponenten sind im Rahmen unseres Angebots für Endverbraucher nicht relevant für den Vertragsabschluss, dessen Erfüllung oder Änderung. Aus unserer Sicht fallen diese Inhalte daher nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Zweck von Bedienelementen

Bedienelemente mit verlinkten Bildern oder Grafiken (z. B. Play Buttons, Vor-/Zurück-Buttons, Navigations-Dots) bieten keine bzw. nur teilweise Textalternativen an. Manche davon sind nur auf Englisch verfügbar, jedoch nicht als Englisch ausgezeichnet. Dabei werden die folgenden Kriterien verletzt:

  • SC 1.1.1 Non-text Content
  • SC 2.4.4 Link Purpose (In Context)
  • SC 3.1.2 Language of Parts

Die betroffenen Komponenten sind im Rahmen unseres Angebots für Endverbraucher nicht relevant für den Vertragsabschluss, dessen Erfüllung oder Änderung. Aus unserer Sicht fallen diese Inhalte daher nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Filter Presseübersicht

Die in der Presseübersicht eingesetzte Komponente zum Filtern von Artikeln erschwert die Bedienung über die Tastatur, da der Fokus auf den Checkboxen nicht sichtbar bzw. nur teilweise sichtbar ist. Ihr Zweck ist nicht eindeutig ausgezeichnet. Zudem sind die Kontrastanforderungen nicht erfüllt. Dabei werden die folgenden Kriterien verletzt:

  • SC 1.4.3 Contrast (Minimum)
  • SC 2.4.6 Headings and Labels

Die betroffenen Komponenten sind im Rahmen unseres Angebots für Endverbraucher nicht relevant für den Vertragsabschluss, dessen Erfüllung oder Änderung. Aus unserer Sicht fallen diese Inhalte daher nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Podcasts

Für unsere Podcasts sind keine Medienalternativen verfügbar. Diese sind im Rahmen unseres Angebots für Endverbraucher nicht relevant für den Vertragsabschluss, dessen Erfüllung oder Änderung. Aus unserer Sicht fallen diese Inhalte daher nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Rating/Umfragen

Die implementierte Lösung zur Bewertung wie hilfreich die Informationen auf einer bestimmten Seite unserer Website sind, ist nicht barrierefrei. Diese ist im Rahmen unseres Angebots für Endverbraucher nicht relevant für den Vertragsabschluss, dessen Erfüllung oder Änderung. Aus unserer Sicht fallen diese Inhalte daher nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes nicht umfasst sind insbesondere:

  • jene Teile der Homepage und Apps, die nicht zum elektronischen Verkaufsprozess bzw. zur elektronischen Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsverwaltung genutzt werden können, das heißt der übrige Onlineauftritt des Versicherers
  • (insbesondere) Werbung und allgemeine Produktinformationen
  • die eigentlichen Vertragsdokumente (Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
  • Dokumente zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Informationspflichten (z. B. IPIDs, LIPIDs, Datenschutzhinweise)
  • elektronische Abläufe im Zusammenhang mit der Schadenmeldung und -regulierung
  • elektronische Dienstleistungen, die nicht direkt gegenüber dem Verbraucher bzw. mit Blick auf den Vertragsabschluss erbracht werden (z. B. Vertriebsportale und Tarifrechner)
  • Assistenzleistungen

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung und Beschwerdemöglichkeit

Wir haben diese Erklärung zuletzt am 19.09.2025 aktualisiert.

Bei uns wurde die Barrierefreiheit außerdem (extern) geprüft wie folgt:

Die FrontEnd-Umsetzung der Websites der Hagelversicherung wurde auf ihre Barrierefreiheit geprüft. Der Test erfolgte basierend auf den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 des W3C auf dem Level AA und wurde von der functn GmbH, Mariahilfer Straße 1b/6, 1060 Wien, Österreich durchgeführt.

Die Ausgabe der im Prüfprotokoll dokumentieren URLs wurde visuell sowie im Quelltext für alle Kriterien jeweils in der mobilen und der Desktop-Ansicht geprüft. Für bestimmte Komponenten erfolgte die Überprüfung zusätzlich mit einem Screenreader um ein möglichst realistisches Bild zu erhalten.

Sich auf allen Seiten wiederholende Elemente wie Header, Footer und Navigation wurden auf der Startseite überprüft. Inhalte die nicht für User außerhalb der Organisation bestimmt sind (Login, CMS Administration) wurden von der Überprüfung ausgeschlossen.

Geprüfte Seitentypen

  • Startseite (inkl. Header, Footer, Navigation)
  • Produktkategorie
  • Produktdetail
  • Beraterübersicht
  • Beraterdetail
  • Kontaktseite
  • Presseübersicht
  • Pressedetail
  • Karriereseite
  • Inhaltsseite

Testzeitraum

Die Überprüfung erfolgte im Zeitraum vom 08.10.2024 bis 18.10.2024.

Resultat

Wesentliche Kriterien der WCAG 2.2 AA werden nicht erfüllt. Die Website ist nicht barrierefrei.

Wir verbessern unsere Online-Anwendungen laufend. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn bei der barrierefreien Nutzung etwas nicht gut funktioniert oder Sie dabei etwas nicht verstehen, können Sie sich gerne an uns wenden: [email protected] oder +43 1 403 16 81 – 400

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsgesetz nicht oder nicht ausreichend einhalten, dann haben Sie auch das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden. Hierfür können Sie folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen [email protected].