Fragen und Antworten für versicherte Betriebe

Dürreversicherung

Dürreversicherung – Fragen und Antworten für versicherte Betriebe

Die katastrophale Dürresituation stellt viele landwirtschaftliche Betriebe in Österreich vor große Herausforderungen. Wir möchten Sie dabei unterstützen und beantworten hier die wichtigsten Fragen rund um Ihre Dürreversicherung.

 

FAQ zur Dürreversicherung

Ja, auch bei der Dürreindex-Versicherung ist es erforderlich, dass Sie einen Schaden melden. Es ist ausreichend, wenn Sie eine Schadensmeldung für Ihren Betrieb machen – eine seperate Meldung für jedes Dürreindex-Paket ist nicht notwendig.
Sie haben folgende Möglichkeiten eine Schadensmeldung durchzuführen:

  • Direkt im Portal unter „Schaden melden“
  • Auf der Website über den Button „Schaden“
  • In der Hagel App unter „Meine HV“ -> „Schadensmeldung“

Dürreertragsschäden müssen 14 Tage vor der Ernte gemeldet werden.

Sind Sie mit der Dürreindex-Versicherung versichert, erfolgt keine Schadenserhebung vor Ort.

Bei der Dürreertragsversicherung erfolgt die Schadenserhebung kurz vor der Ernte. Steht Ihre Ernte kurz bevor, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir Ihren Schaden vorrangig behandeln. In jedem Fall melden sich die Sachverständigen rechtzeitig vor der Erhebung. Bei konkreten Fragen zur bevorstehenden Schadenserhebung wenden Sie sich bitte an Ihre Landesleitung.

Schäden in der Dürreindex-Versicherung werden nach Vorliegen der Wetterdaten der Geosphere Austria und den hydrografischen Diensten der Ämter der jeweiligen Landesregierung Mitte September zur Auszahlung gebracht.

Ausgenommen ist die Dürreindex-Versicherung für Stärkekartoffeln, Speiseindustriekartoffeln und für den Weinbau – hier endet die Gesamtperiode zu einem späteren Zeitpunkt.

Details zu den Kurz- und Gesamtperioden finden Sie im Ackerbaufolder.

Dürreindex-Versicherung

Die Niederschlagsdefizite werden auf Basis von Wetterdaten der GeoSphere Austria im Vergleich zum 10-jährigen Durchschnitt berechnet. Das bedeutet, dass keine Schadenserhebung vor Ort erfolgt. Hierfür wird innerhalb der Katastralgemeinde ein Referenzpunkt (Messpunkt) herangezogen. Dieser Punkt gilt für alle Schläge der Katastralgemeinde. Eine Karte mit den Messpunkten sowie die für die Ermittlung der Niederschlagsdefizite herangezogenen Zeiträume finden Sie auf www.hagel.at/duerreindex. Dort finden Sie auch die geltenden Messperioden für Ihre Katastralgemeinde.

Wenn ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch in der Gesamtperiode auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt.

Die aktuellen Niederschlagsdefizite Ihrer Katastralgemeinden können Sie ab dem Ende der ersten Kurzperiode laufend im Portal abrufen.
Wichtiger Hinweis: Für die Berechnungen werden Wetterdaten der GeoSphere Austria (vormals ZAMG) verwendet, die von Meteorologinnen und Meteorologen der GeoSphere Austria einer umfangreichen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Daher sind die im Portal angeführten Angaben vorläufige Werte, die nach der Qualitätskontrolle gegebenenfalls berichtigt werden. Die endgültigen Werte stehen nach dem Ende der gesamten Vegetationsperiode fest.

Dürreertragsversicherung

Haben Sie Ihre Kulturen mit der Dürreertragsversicherung versichert, erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Erträge eine vorher festgelegte Grenze unterschreiten. Dieser Ertragsverlust wird bei einer Schadenserhebung durch die Sachverständigen der Österreichischen Hagelversicherung festgestellt. Wichtig ist, dass die Kultur nicht vor der Schadenserhebung abgeerntet wird.

Die Ertragsgrenzen finden Sie im Ackerbaufolder.

Bei Fragen zu Ihrer Versicherung wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Berater.

Die Entschädigungstabelle für die Dürreindex-Versicherung finden Sie im Ackerbaufolder auf unserer Website. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Versicherung kontaktieren Sie bitte Ihren Berater.

Eine Versicherung kann jährlich ab Jahresbeginn abgeschlossen werden. Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie bitte unsere Berater in Ihrer Nähe.

Infos & Beratung

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Erklärvideo Dürreindex-Versicherung