Wir haben Antworten
Von Bankverbindung bis Tierschadensmeldung. In unseren FAQ zu Schäden finden Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen.
Sie können die Daten des Kontos, auf das die Schadenssumme ausbezahlt werden soll, entweder im Portal unter den Stammdaten oder über das der Schadensabrechnung beiliegende SEPA-Lastschriftformular aktualisieren.
Ja, eine Schadensmeldung ist Voraussetzung dafür, dass ein Schaden ausgezahlt werden kann.
Ja, nur mit einer Ohrmarkennummer ist es uns möglich, das Tier eindeutig zuzuordnen.
Alle diesbezüglich relevanten Dokumente finden Sie im Portal unter „Schadensstatus“ und „Dokumente“.
Bitte melden Sie Ihren Schaden stets so rasch wie möglich! Damit Hagel- und Elementarschäden berücksichtigt werden können, muss die Schadensmeldung jedenfalls innerhalb von 4 Tagen erfolgen. Über Tierverendungen informieren Sie uns bitte spätestens zusammen mit der Verständigung der Tierkörperverwertung.
Werden Ihre Kulturen bereits geerntet oder steht deren Ernte kurz bevor, wird deren Schadenserhebung vorrangig behandelt. Bei Schäden, deren volles Ausmaß aufgrund von weiter absterbenden Blattteilen oder Pflanzenumbruch erst nach einiger Zeit ersichtlich ist, kann die Erhebung auch erst nach einigen Wochen erfolgen. In jedem Fall melden sich die Sachverständigen rechtzeitig vor der Erhebung. Bei konkreten Fragen zur bevorstehenden Schadenserhebung wenden Sie sich bitte an Ihre Landesleitung.
Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden?
Melden Sie sich gerne persönlich bei uns unter +43 1 403 16 81 – 956 oder senden Sie uns ein Mail an [email protected].
Hinweis
Diese FAQ sollen eine praktische und kurzgefasste Information bieten. Sie sind nicht rechtsverbindlich.