Maul- und Klauenseuche (MKS)
Aufgrund der Gefährdungslage werden seit Donnerstag, dem 3. April 00:00 Uhr, für ganz Österreich keine Anträge mehr angenommen.
Folgende Versicherungsprodukte sind betroffen:
- Neuabschlüsse, Umstieg und pauschale Erhöhungen in der Agrar Rind Versicherung
- Neuabschlüsse, Umstieg und Erhöhungen der Versicherungssumme in der Ertragsausfalls-Versicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
- Variantenwechsel in der Rinderversicherung auf SMOK1 und SMOK2
Information für versicherte Betriebe
Haben Sie Ihren Betrieb mit der Agrar Rind beziehungsweise mit der Ertragsausfallsversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen abgesichert, sind Schäden in Ihrem Tierbestand aufgrund der Maul- und Klauenseuche (MKS) gedeckt.
Was wird in den Agrar Rind Varianten* und der Ertragsausfall Rind versichert?
Mit der Versicherung Agrar Rind* ist Ihr gesamter Rinderbestand und in der Ertragsausfall Rind sind die von Ihnen beantragten Produktionsrichtungen (Milch-, Mast- und Fresserproduktion, Kalbinnenaufzucht und/oder Mutterkuhhaltung) gegen Ertragsausfälle aufgrund von MKS-Sperren versichert. Sie sind gegen finanzielle Ausfälle abgesichert, wenn Sie Ihre Tiere und deren Produkte aufgrund der MKS nicht verbringen dürfen, weil
- Ihr Betrieb direkt betroffen ist und Ihr Tierbestand gekeult wird
- Ihr Betrieb indirekt betroffen ist und in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt
* SMOK light (automatisch in Agrar Rind mitversichert)
SMOK 1 (optional) – bessere Deckung für alle Produktionsrichtungen
SMOK 2 (optional) – bessere Deckung für Milchproduktion

Was erhalten Sie bei einer Sperre mit Keulung?
- Entschädigung für Einkommensverlust während der Sperrzeit
- Ersatz finanzieller Verluste während des Wiederaufbaus des Bestands
- Pauschale Entschädigung der Mehraufwände, wie beispielsweise erhöhte Managementaufgaben etc.
- Entschädigung für Keulungskosten und Kosten für behördlich angeordnete Entsorgung oder Wiederaufbereitung von kontaminierter Gülle, Festmist und Futtermitteln, wenn diese vom Betrieb getragen werden müssen
Was erhalten Sie bei einer Sperre ohne Keulung?
- Entschädigung für Preisverlust für Übermasttiere, inklusive erhöhter Futterkosten
- Entschädigung für Tiere, die beispielsweise aufgrund von Platzmangel oder aus hygienischen Gründen getötet werden müssen, inklusive der Tötungskosten
- Ersatz bei Besamungsausfall von Kühen und Kalbinnen, wenn Besamungen nicht durchgeführt werden können
- Entschädigung für leerstehende Mastplätze, wenn eine Einstallung nicht möglich ist
- Entschädigung der Kosten für Milchentsorgung und -transport
Weitere Informationen und Details zur Entschädigung finden Sie im Folder für die Agrar Rind und die Ertragsausfall Rind.

Was wird in der Ertragsausfall Schwein versichert?
Mit der Ertragsausfalls-Versicherung für Schweine sind die von Ihnen beantragten Produktionsrichtungen (Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und Mastschweinen) versichert. Sie sind gegen finanzielle Ausfälle abgesichert, wenn Sie Ihre Tiere und deren Produkte aufgrund der MKS nicht verbringen dürfen, weil
- Ihr Betrieb direkt betroffen ist und Ihr Tierbestand gekeult wird
- Ihr Betrieb indirekt betroffen ist und in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt
Was erhalten Sie bei einer Sperre mit Keulung?
- Entschädigung für Einkommensverlust während der Sperrzeit
- Ersatz finanzieller Verluste während des Wiederaufbaus des Bestands
- Pauschale Entschädigung des Mehraufwands, wie beispielsweise erhöhte Managementaufgaben etc.
- Entschädigung für Keulungskosten und Kosten für behördlich angeordnete Entsorgung oder Wiederaufbereitung von kontaminierter Gülle, Festmist und Futtermitteln, wenn diese vom Betrieb getragen werden müssen
Was erhalten Sie bei einer Sperre ohne Keulung?
- Wochenabhängige Entschädigung für Ertragsausfall durch erhöhten Futter-, Platz- und Managementaufwand
- Ersatz bei Besamungsausfall von Muttersauen, wenn Besamungen nicht durchgeführt werden können
- Entschädigung für leerstehende Mastplätze, wenn eine Einstallung nicht möglich ist
- Entschädigung für Jungsauen/Jungeber, welche während der Sperre geschlachtet werden
- Entschädigung für Tiere, die beispielsweise aufgrund von Platzmangel oder aus hygienischen Gründen behördlich getötet werden müssen, inklusive der Tötungskosten
Weitere Informationen und Details zur Entschädigung finden Sie im Folder.
Was wird in der Ertragsausfall Schaf & Ziege versichert?
Mit der Ertragsausfalls-Versicherung für Schafe und Ziegen sind die von Ihnen beantragten Produktionsrichtungen (Mutterschafe mit Lämmerproduktion, Milchschafe und Milchziegen) versichert. Sie sind gegen finanzielle Ausfälle abgesichert, wenn Sie Ihre Tiere und deren Produkte aufgrund der MKS nicht verbringen dürfen, weil
- Ihr Betrieb direkt betroffen ist und Ihr Tierbestand gekeult wird
- Ihr Betrieb indirekt betroffen ist und in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt

Was erhalten Sie bei einer Sperre mit Keulung?
- Entschädigung für Einkommensverlust während der Sperrzeit
- Ersatz finanzieller Verluste während des Wiederaufbaus des Bestands
- Pauschale Entschädigung der Mehraufwände, wie beispielsweise erhöhte Managementaufgaben etc.
- Entschädigung für Keulungskosten und Kosten für behördlich angeordnete Entsorgung oder Wiederaufbereitung von kontaminierter Gülle, Festmist und Futtermitteln, wenn diese vom Betrieb getragen werden müssen
Was erhalten Sie bei einer Sperre ohne Keulung?
- Ersatz für Preisverlust durch Übermasttiere inklusive erhöhter Futterkosten
- Entschädigung für Tiere, die beispielsweise aufgrund von Platzmangel oder aus hygienischen Gründen behördlich getötet werden müssen inklusive der Tötungskosten
- Ersatz bei Besamungsausfall von Mutterschafen und -ziegen, wenn Besamungen nicht durchgeführt werden können
- Entschädigung der Kosten für Milchentsorgung und -transport
FAQ zur Maul- und Klauenseuche (MKS)*
Typische Anzeichen sind Fieber, Bläschen im Maulbereich, an den Klauen und am Euter, vermehrter Speichelfluss, Lahmheit sowie Appetitverlust. Rinder zeigen oft schmerzhafte Blasen an Zunge, Klauen und Euter sowie starken Milchrückgang. Bei Schweinen sind besonders Bläschen an Schnauze und Klauen auffällig, oft mit Lahmheit und plötzlichen Todesfällen bei Ferkeln. Schafe zeigen meist unauffälligere Symptome wie Lahmheit und Milchrückgang. Apathie, Schwäche und Fressunlust sind bei allen betroffenen Tierarten häufig.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Tiere an MKS erkrankt sind, verständigen Sie bitte umgehend die zuständige Amtstierärztin/Amtstierarzt.
Bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche werden laut EU-Recht sogenannte Schutz-, Überwachungs- sowie – bei Bedarf – weitere Sperrzonen eingerichtet. Diese drei Zonen werden zusammenfassend als Sperrzone bezeichnet, auch wenn in jeder Zone unterschiedliche Maßnahmen gelten können.
- Schutzzone: Mindestens 3 km rund um den Ausbruchsbetrieb. Hier gelten besonders strenge Maßnahmen. Die Zone bleibt mindestens 21 Tage bestehen, sofern keine neuen Fälle auftreten und alle Untersuchungen negativ sind.
- Überwachungszone: Umfasst mindestens 10 km rund um den Ausbruch. Auch hier gelten Einschränkungen, allerdings mit etwas gelockerten Auflagen im Vergleich zur Schutzzone. Sie bleibt mindestens 30 Tage bestehen.
- Weitere Sperrzone: Wird zusätzlich eingerichtet, wenn eine erhöhte Ausbreitungsgefahr besteht – z. B. entlang Verkehrswegen, Flüssen oder in Gebieten mit hoher Tierdichte. Die konkreten Maßnahmen beruhen auf einer Risikobewertung durch die Behörden.
Die Festlegung und Anpassung dieser Zonen erfolgt durch die zuständigen Behörden und wird in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS kundgemacht.
Bei einem bestätigten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) wird der betroffene Betrieb sofort gesperrt. Alle empfänglichen Tiere müssen gekeult und die Kadaver unschädlich beseitigt werden. Anschließend erfolgt eine gründliche Reinigung und Desinfektion des Betriebes. Rund um den Ausbruch werden eine Schutzzone (mindestens 3 km) und eine Überwachungszone (mindestens 10 km) eingerichtet. In allen Betrieben innerhalb dieser Zonen werden Tiere untersucht und strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen.
Wenn Ihr Betrieb in der Schutz- oder Überwachungszone liegt müssen Sie folgendes berücksichtigen:
In der Überwachungszone unterliegen Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlicher Kontrolle. Tiere werden stichprobenartig beprobt, und es gelten umfassende Biosicherheitsmaßnahmen:
- Kontakt mit Wildtieren ist zu vermeiden.
- Krankheitsanzeichen und Leistungsrückgänge müssen umgehend gemeldet werden.
- Der Personenverkehr im Stall ist zu minimieren und zu dokumentieren.
- Tiertransporte innerhalb oder aus der Zone sind untersagt.
- Der Handel mit lebenden Tieren, tierischen Produkten oder Zuchtmaterial ist nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt.
- Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Messen, Märkte) sind verboten.
- Es gilt ein Jagdverbot auf alle Tiere, tot aufgefundenes Wild ist zu melden.
In einer weiteren Sperrzone, wie sie etwa in grenznahen Regionen Niederösterreichs und des Burgenlands eingerichtet wurde, gelten ähnliche Maßnahmen, jedoch mit etwas gelockerten Handelsbeschränkungen. Auch hier sind Vorkehrungen zum Schutz der Tiere, Hygienemaßnahmen und Meldepflichten einzuhalten. Die Verbringung empfänglicher Tiere ist grundsätzlich untersagt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen und nach Risikobewertung durch die Behörde erlaubt werden (z. B. zur direkten Schlachtung).
Landwirtinnen sind verpflichtet, auf ihrem Betrieb eigenverantwortlich und auf eigene Kosten allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) durch gezielte Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen zu verhindern. Dazu zählen unter anderem die Nutzung betriebseigener Schutzkleidung, das Aufstellen von Desinfektionswannen, eine konsequente Schadnager- und Insektenbekämpfung sowie der bewusste Verzicht auf tierische Produkte aus betroffenen Gebieten. Der Zugang zum Betrieb ist auf betriebsfremde Personen möglichst zu beschränken, alle Besuche müssen dokumentiert werden. Im Seuchenfall gelten verschärfte Vorgaben wie Hygieneschleusen, Zutrittsbeschränkungen, dokumentierte Stallbesuche und spezielle Schutzvorkehrungen bei Tätigkeiten wie Besamung oder Tiertransport. Eine dokumentierte Risikoabschätzung sowie ein überprüfbares Biosicherheitskonzept sind im Bedarfsfall der Behörde vorzulegen.
Weiterführende Informationen, Checklisten zur Risikoabschätzung und praktische Umsetzungshilfen finden Sie auf der Website für VerbraucherInnengesundheit.
*Das FAQ enthält ausschließlich allgemeine Informationen zur MKS. Der Verfasser schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Kommunikationsplattform für VerbraucherInnengesundheit sowie auf der Website der AGES.