03. September 2025

Pferdeversicherung: Lebensversicherung erklärt

Das Pferd ist weit mehr als nur ein Tier – es ist Ihr treuer Partner und Weggefährte. Umso tragischer ist es, wenn Ihr Pferd durch eine Erkrankung oder einen Unfall verstirbt. Mit einer Lebensversicherung der Österreichischen Hagelversicherung erhalten Sie eine Entschädigung ausbezahlt, wenn das Pferd verendet. Wie unsere Lebensversicherung aufgebaut ist, welche Varianten Sie wählen können und welche Nachweise für einen Versicherungsabschluss nötig sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was kann versichert werden?

Die Lebensversicherung kann grundsätzlich bis zum 14. Lebensjahr abgeschlossen werden. Eine Ausnahme bietet hier die Transportversicherung, wo ein Abschluss ohne Altersbeschränkung möglich ist. Folgende Risiken können innerhalb der Lebensversicherung abgesichert werden:

  • Tod des Pferds
  • Nottötung, Euthanasierung und Notschlachtung des Pferds aufgrund eines Unfalls, einer akuten oder chronischen Erkrankung
  • Totgeburten und Fohlenverendungen bis zum 6. Lebensmonat (können mit 10 % oder NEU ab 2025 auch mit 20 % der Versicherungssumme der Mutterstute mitversichert werden)
  • Zuchtuntauglichkeit und Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren bei Deckhengsten

Welche Varianten decken die Risiken in der Lebensversicherung für Pferde ab?

Je nach Bedarf können Sie aus vier spezifischen Varianten wählen, welche die unterschiedlichen Risiken abdecken:

  1. Variante Transport

Diese Variante deckt den Tod des Pferds infolge von

  • Transportunfällen
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion

ab.

  1. Variante Standard

Zusätzlich zu den Leistungen der Variante Transport ist hier der Tod des Pferds

  • infolge von Unfällen
  • durch Trächtigkeit und Geburt (Stute)
  • durch akute oder chronische Krankheiten
  • aufgrund von Operationen

versichert.

  1. Variante Zucht

Diese Variante erweitert die Standard-Versicherung um den Schutz bei:

  • Totgeburten
  • Fohlenverendungen infolge von Unfällen oder Krankheiten bis zum 6. Lebensmonat
  1. Variante Deckhengst

Speziell für Deckhengste bietet diese Variante zusätzliche Absicherungen:

  • Untauglichkeit zur Zucht infolge von Krankheit oder Unfall
  • Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge eines Unfalls
Mit unseren verschiedenen Varianten, können Sie die verschiedensten Risiken abdecken.

Mit unseren verschiedenen Varianten können Sie eine Vielzahl an Risiken abdecken.

Welche Nachweise sind für den Versicherungsabschluss erforderlich?

Je nach gewählter Versicherungssumme müssen Sie folgende Unterlagen nachweisen:

  • Bis 7.500 Euro: keine Nachweise erforderlich
  • Bis 15.000 Euro: den Kaufvertrag des Pferds (nicht älter als ein Jahr), ein Wertgutachten oder eine Ankaufsuntersuchung ohne Röntgenbilder (nicht älter als drei Monate)
  • Ab 15.000 Euro bis maximal 30.000 Euro: den Kaufvertrag des Pferds (nicht älter als ein Jahr), ein Wertgutachten und eine Ankaufsuntersuchung inkl. Standard-Röntgenbilder (nicht älter als drei Monate)

Variante Deckhengst: Zusätzlich zu den Wertnachweisen müssen Sie folgendes nachweisen:

  • Untersuchung der Zuchttauglichkeit (Samenqualität)
  • Eintragung ins Hengstbuch oder eine Bestätigung des Zuchtverbands für den Einsatz als Deckhengst

Was tun im Schadensfall?

Im Schadensfall können Sie den Schaden schnell und unkompliziert über das Online-Portal der Österreichischen Hagelversicherung melden. Für die Bearbeitung benötigen Sie die Lebensnummer des Pferds sowie die notwendigen Schadensnachweise und eine Kopie des Pferdepasses.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Umfassender Versicherungsschutz für Ihr Pferd, angepasst an Ihre Bedürfnisse.
  • Jährliche Kündbarkeit
  • Bequeme Zahlung: monatliche Prämienzahlung möglich
  • Prämienrabatt: Erhalten Sie 5 Prozent Rabatt bei Mitgliedschaft bei einem österreichischen Pferdezuchtverband oder einem Reitverein, der Mitglied des Österreichischen Pferdesportverbands (OEPS-Mitglied) ist.

Die Österreichische Hagelversicherung ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es zu einem Unfall oder einer Erkrankung mit Todesfolge bei Ihrem Pferd kommt. Weitere Infos zur Lebensversicherung für Pferde finden Sie hier. Außerdem können Sie sich hier über unsere Krankenversicherung für Ihr Pferd informieren.

Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema? Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter [email protected]. Lesen Sie hier weitere Beiträge.

*Dieser Beitrag enthält ausschließlich allgemeine Informationen und bietet keine spezifische tierärztliche Beratung, weshalb er nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Behandlung von Krankheiten verwendet werden darf. Der Beitrag erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der Information garantiert werden. Der Verfasser schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Bei medizinischen Anliegen zu Ihrem Pferd und im Ernstfall sollten Pferdebesitzer stets den Rat ihres Tierarzts einholen.

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