NEU: Bessere Seuchenversicherung für Schafe und Ziegen

Das Tierseuchengeschehen in Europa ist unberechenbar. Noch nie war die Gefahr von Ausbrüchen einer Tierseuche so groß wie jetzt. Um bestehende Deckungslücken zu schließen, hat die Österreichische Hagelversicherung ihr Angebot für Schafe und Ziegen umfassend erweitert.

 

Headerbild mit einem Schaf und einer Ziege

Was ist neu?

Bislang leistet die Ertragsausfallsversicherung für Schafe und Ziegen bei behördlicher Sperre des Betriebes bzw. wenn der Betrieb in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt – sowohl bei Sperre mit als auch ohne Keulung.

  • Mit dem neuen Zusatzbaustein „Seuchenverendung“ erhalten Sie nun eine Entschädigung, wenn Ihre Tiere aufgrund einer versicherten Tierseuche verenden oder notgetötet werden müssen – selbst wenn Ihr Betrieb nicht behördlich gesperrt wurde oder sich nicht in einer Schutz- oder Überwachungszone befindet.
  • Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tierseuche der AHL-Kategorie C, D oder E (z. B. Blauzungenkrankheit, Milzbrand oder Paratuberkulose bei Wiederkäuern) handelt, und Sie keine Entschädigung aus Tierseuchenfonds oder öffentlichen Mitteln (Bund, Land oder Gemeinde) für den Tierwert erhalten.
  • Der Zusatzbaustein kann im Anschluss an die Ertragsausfallsversicherung für Schafe und Ziegen beantragt werden.

Welche Tiere sind versicherbar?

  • Alle männlichen und weiblichen Schafe und Ziegen ab dem 3. Lebensmonat.
  • Variante Zucht (optional): Zusätzlich können alle männlichen und weiblichen Zuchttiere ab dem 10. Lebensmonat mit Herdebuchklasse A, B oder C mit der doppelten Entschädigungshöhe versichert werden.
  • Alle Tiere müssen im SZ-Online (Datenbank des ÖBSZ) gemeldet sein.

Welche Vorteile genießen Sie?

  • Schutz vor den finanziellen Folgen bei Verendungen aufgrund von Seuchen
  • Entschädigungshöhe ist bereits beim Abschluss bekannt
  • Individuell wählbare, jährlich anpassbare Entschädigungshöhe
  • Unabhängig von Marktpreisentwicklungen
  • Rasche Schadensabwicklung
  • 55 % Prämienförderung durch Bund und Land

Hinweis: Beantragen Sie den Zusatzbaustein Seuchenverendung bis 31. Mai!

Für mehr Informationen kontaktieren Sie Ihren Berater in Ihrer Nähe.