Pferdetransport – Recht
Wollen Sie Ihr Pferd transportieren, sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Diese sind im österreichischen Tiertransportgesetz und in der EU-Verordnung 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport verankert. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob der Transport mit oder ohne wirtschaftlichen Zweck erfolgt. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Transport von Freizeit- bzw. Sportpferden
Der Transport von Freizeit- und Sportpferden fällt unter die Kategorie „ohne wirtschaftlichen Zweck“.
Wenn Sie Ihr Pferd zur tierärztlichen Behandlung, in einen anderen Stall, in den Urlaub oder zum Wanderreiten transportieren, gelten nur die allgemeinen Tierschutzbestimmungen, aber keine speziellen Transportvorschriften oder -verordnungen. Auch die Teilnahme an Turnieren oder anderen pferdesportlichen Veranstaltungen, bei denen keine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht besteht, selbst wenn Preisgelder oder Prämien ausgelobt werden, gilt nicht als Transport zu wirtschaftlichen Zwecken.

Beachten Sie die gesetzlichen Regelungen beim Transport Ihres Pferds mit einem Pferdeanhänger.
Transport zu kommerziellen Zwecken
Kommerzielle bzw. wirtschaftliche Zwecke sind z.B. Auktionen, Schlachtungen, oder Transporte durch gewerbliche Fuhrunternehmen. Wird direkt oder indirekt ein Gewinn angestrebt oder findet ein Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistungen statt, liegt ein wirtschaftlicher Zweck vor.
Generell gelten unter anderem folgende Bestimmungen, wenn Sie Ihr Pferd transportieren:
- Das Pferd muss transportfähig sein.
- Die Dauer des Transports muss so kurz wie möglich sein.
- Das Transportfahrzeug muss die Sicherheit (keine herausstehenden Gegenstände, die zu Verletzungen führen, rutschfester Untergrund, ausreichende Sicherung) des Pferds gewährleisten und ausreichende Abmessungen vorweisen.
- Die Tiere dürfen nicht unter Gewaltanwendung verladen werden.
- Kot und Harn darf nicht aus dem Transportfahrzeug austreten.
- Identifikationspapiere (Pferdepass) sollten immer mitgeführt werden.
Für einen wirtschaftlichen Transport über 50 km gelten zusätzlich unter anderem folgende Bestimmungen:
- Mitführen der Begleitpapiere (Herkunft, Eigentümer, Versandort, Zielort, Transportzeiten und voraussichtliche Transportdauer).
- Kennzeichnung des Transporters als Tiertransport.
- Das Transportfahrzeug benötigt ein Dach.
- Die Rampenneigung darf maximal 36 % betragen.
- Für ein ausgewachsenes Pferd muss die Mindestfläche 1,75 m2 betragen.
- Bei weiteren Transporten ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis über die Sachkunde des Transportlenkers und eine Registrierung als Tiertransportunternehmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde (bzw. bei über acht Stunden Transportweg bei der Bezirkshauptmannschaft) notwendig.
Führerschein
Für das Ziehen eines Pferdeanhängers sind je nach Gewicht unterschiedliche Lenkberechtigungen erforderlich. Mit der Führerschein Klasse B dürfen nur leichte bzw. auflaufgebremste Anhänger gezogen werden. Um schwere Anhänger ziehen zu dürfen kann die Klasse B96 oder BE erforderlich sein. Werden 3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht durch Zugfahrzeug und Anhänger überschritten, ist die Führerscheinklasse C1E notwendig. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen und dem Ziehen von Anhängern finden Sie auf der Seite des ÖAMTC.
Checkliste Transport

Es gibt einige Punkte, die Sie vor dem Transport Ihres Pferds checken müssen.
- Ist mein Pferd transportfähig? Im Zweifel ist ein Tierarzt zu Rate zu ziehen.
- Sind mein Fahrzeug und der Anhänger geeignet für den Transport?
- Benötige ich eine eigene Lenkerberechtigung?
- Ist der Anhänger/Transporter ausreichend sicher für mein Pferd (rutschfester Boden, Fixierstangen, keine herausstehenden Gegenstände)?
- Ist der Anhänger/Transporter ausreichend sicher für den Straßenverkehr (Bereifung, Bremsen, Licht, etc.)?
- Was man sonst noch mitführen sollte:
- Kübel/Eimer, um das Pferd bei längeren Fahrten tränken zu können.
- Heunetze, damit das Pferd Futter und Beschäftigung hat.
- Ersatzhalfter und Ersatzstricke.
- Zusätzliches Einstreu, falls das im Hänger nicht ausreicht.
- Erste-Hilfe-Ausrüstung für Pferde.
- Bei Bedarf Bein- und Schweifschutz.
- Nicht dringende Fahrten sollten eher an den Tagesbeginn oder das Tagesende gelegt werden, um ein Überhitzen des Pferds zu vermeiden.
Informieren Sie sich vor dem geplanten Transport Ihres Pferds über die zu erfüllenden gesetzlichen Vorgaben. Kontrollieren Sie, welcher Transportzweck in Ihrem Fall vorliegt und ob Sie die notwendige Fahrerlaubnis besitzen, um einen Pferdeanhänger zu ziehen. Informieren Sie sich hier über unsere Transportversicherung für Ihr Pferd.
Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema? Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter [email protected]. Weitere Blog-Beiträge finden Sie hier.
*Dieser Beitrag enthält ausschließlich allgemeine Informationen und bietet keine spezifische tierärztliche Beratung, weshalb er nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Behandlung von Krankheiten verwendet werden darf. Der Beitrag erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der Information garantiert werden. Der Verfasser schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Bei medizinischen Anliegen zu Ihrem Pferd und im Ernstfall sollten Pferdebesitzer stets den Rat ihres Tierarzts einholen.
Related Posts
11. Juni 2025
Der Rekord eines Springpferds
28. Mai 2025
Ich glaub‘ mich tritt ein Pferd
14. Mai 2025