Vertragsrücktritt

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind und einen Versicherungsvertrag im Fernabsatz über unseren Online-Prämienrechner abgeschlossen haben, können Sie Ihr Rücktrittsrecht online über das nachfolgende Formular ausüben:

Mit dem Klick auf „Rücktritt bestätigen“ geben Sie Ihre Rücktrittserklärung zum genannten Vertrag ab. Sie erhalten im Anschluss eine Eingangsbestätigung per E Mail. Nach Eingang prüfen wir Ihre Erklärung und informieren Sie über den weiteren Ablauf.

Belehrung über das Rücktrittsrecht

nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

(gilt für von Verbrauchern im Fernabsatz abgeschlossene Versicherungsverträge)

Rücktrittsrecht

  1. Sie können vom Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
  2. Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrags, jedoch nicht, bevor Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen, die Ihnen nach § 18a Abs. 8 FAGG in Verbindung mit den §§ 128 bis 135e VAG 2016 bzw. den Standesregeln für Versicherungsvermittlung vor Abschluss des Versicherungsvertrags zur Verfügung zu stellen sind, erhalten haben.
  3. Haben Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß Pkt. 2. nicht erhalten, so endet die Rücktrittsfrist jedenfalls zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrags, es sei denn, Sie wurden über Ihr Rücktrittsrecht nicht gemäß § 18a Abs. 1 Z 16 FAGG belehrt.
  4. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie den Versicherer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Versicherungsvertrag zurücktreten, informieren.
  5. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:

Versicherer: Österreichische Hagelversicherung –  Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Postadresse: Lerchengasse 3-5, 1080 Wien
Telefonnummer: 1 / 403 16 81 – 0
E-Mail-Adresse: [email protected]

Haben Sie den Versicherungsvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche (wie eine Website) abgeschlossen, können Sie Ihr Rücktrittsrecht auch online unter www.hagel.at/vertragsruecktritt ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt der Versicherer Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Rücktrittserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

  1. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgeben.

Rücktrittsfolgen

  1. Mit dem wirksamen Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag.
  2. Wenn Sie bereits Geldleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten haben, haben Sie diese dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Rücktritts, zu erstatten.
  3. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, hat der Versicherer Ihnen diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der Rücktrittserklärung, zu erstatten. Haben Sie jedoch verlangt, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Rücktrittsfrist beginnt, so gebührt dem Versicherer eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie und darf sich dieser daher den Teil der Prämie einbehalten, der auf die Zeit bis zum Erhalt der Rücktrittserklärung entfällt; dabei handelt es sich um 1/365 der – bei nach kürzeren Zeitabschnitten bemessenen Prämien entsprechend umgerechneten – Jahresprämie je Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat.
  4. Im Falle der Nichtausübung des Rücktrittsrechts bleiben Sie an den Versicherungsvertrag gebunden und ist dieser wie vereinbart zu erfüllen.