Helfen Sie uns, Missstände aufzudecken

Hinweisgeberschutz

Spätestens nach Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG), welches 2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt hat, sind österreichische Unternehmen wie die Österreichische Hagelversicherung dazu verpflichtet, interne Meldekanäle und Bearbeitungsmechanismen einzurichten, um Schaden von betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen sowie der Öffentlichkeit abzuwenden und mögliche Missstände und Rechtsverstöße frühzeitig aufdecken zu können.

Die Österreichische Hagelversicherung hat daher Kanäle geschaffen, welche Meldungen von Missständen und Rechtsverstößen sowohl anonym als auch offen ermöglichen. Der Whistleblower hat jedenfalls – sofern die Meldungen auf Tatsachen beruhen – keinerlei Repressalien zu befürchten.

Melden Sie Verstöße

Sollten Sie aufgrund beruflicher Verbindungen Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben und einen solchen Verstoß melden wollen, wenden Sie sich bitte an uns. Ein Verstoß kann per Post mit dem Adresszusatz „Whistleblowing“, telefonisch oder vorzugsweise per E-Mail an uns gerichtet werden.

Österreichische Hagelversicherung
z.H. „Whistleblowing“
Lerchengasse 3-5, 1080 Wien

Telefon: +43 1 403 16 81-350
E-Mail: [email protected]

Wir ersuchen jedoch um Ihr Verständnis, dass wir unter dieser Mail-Adresse keine allgemeinen Kundenanliegen annehmen, bearbeiten bzw. weiterleiten können. Folgen Sie hierzu dem Menüpunkt Anregungen und Beschwerden auf der Website.

Vertraulich und anonym

Sämtliche Meldungen werden von unserem Compliance-Officer unter Einhaltung größtmöglicher Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Identitätsschutz des Whistleblowers bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Whistleblower, der von der Meldung betroffenen Personen sowie der von Folgemaßnahmen betroffenen oder in Folgemaßnahmen involvierten Personen ist für Zwecke des HSchG und der aufgrund des HSchG erlassenen Verordnungen zulässig.

Die Meldestelle wird Ihnen binnen 7 Tage den Eingang der Meldung an die uns bekanntgegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse bestätigen, sofern Sie sich nicht dagegen ausgesprochen haben oder Grund zur Annahme besteht, dass hierdurch der Schutz Ihrer Identität beeinträchtigt werden würde. Sofern Ihre Meldung nicht anonym eingebracht wurde, werden wir Ihnen spätestens drei Monate nach Entgegennahme Ihres Hinweises bekanntgeben, welche Folgemaßnahmen (z.B. interne Nachforschungen oder Untersuchungen) der Compliance-Officer zu ergreifen beabsichtigt oder aus welchen Gründen die interne Stelle den Hinweis nicht weiterverfolgt.

Datenschutzhinweis zum Hinweisgebersystem