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Dürreindex-Versicherung Weinbau

In den letzten Jahren haben  Hagel und Frost schwere Schäden im Weinbau verursacht. Doch neben diesen Wetterextremen ist auch die Trockenheit ein zunehmendes Problem im Weinbau, bedingt durch zu wenig Niederschlag. Die Österreichische Hagelversicherung hat daher ihre innovative Dürreindex-Versicherung erweitert, die in Europa einzigartig ist. Ab dem Jahr 2024 besteht nun die Möglichkeit,  das Risiko Dürre im Weinbau zu versichern.

Die Dürreindex-Versicherung konzentriert sich auf den entscheidenden Faktor für Dürreschäden: den Wassermangel. Sie können zwischen zwei Varianten dieser Versicherung wählen. Diese unterscheiden sich in der Höhe der Entschädigung und ab welchem Niederschlagsdefizit entschädigt wird. Es gilt: Je größer das Niederschlagsdefizit, desto höher fällt die Entschädigungszahlung aus.

Ein besonderer Vorteil dieser Dürreversicherung für Wein ist, dass keine Schadenserhebung vor Ort erforderlich ist. Die Schadensmeldung kann schnell und einfach über das Portal oder die Hagel App gemacht werden.

 

Dürreindex-Versicherung Weinbau

Die Niederschlagsdefizite werden auf Basis von Wetterdaten der Geosphere Austria (vormals ZAMG) im Vergleich zum 10-jährigen Durchschnitt berechnet. Das bedeutet, dass keine Schadenserhebung vor Ort erfolgt. Dafür wird innerhalb der Katastralgemeinde ein Referenzpunkt (Messpunkt) herangezogen. Dieser Punkt gilt für alle Weingärten der Katastralgemeinde. Eine Karte mit den Messpunkten sowie die für die Ermittlung der Niederschlagsdefizite herangezogenen Zeiträume finden Sie auf www.hagel.at/duerreindex. Dort finden Sie auch die geltenden Messperioden für Ihre Katastralgemeinde.

Die aktuellen Niederschlagsdefizite Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach Ende der ersten Kurzperiode laufend im Portal abrufen.

Unterschreitet die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark, erhalten Sie eine Entschädigung. Die Ermittlung der Niederschlagsdefizite erfolgt innerhalb zweier Messperioden: Kurzperiode und Gesamtperiode. Die Messperiode für die Kurzperiode ist von 1. Mai bis 15. September und für die Gesamtperiode von 1. April bis 15. September.

Im Weinbau gelten für die Kurz- und Gesamtperiode festgelegte Versicherungssummen. Die Versicherungssumme beträgt 30 % der Versicherungssumme für das Risiko Hagel.

Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt.

  • Variante 60/30: Kurzperiode ab 60 % Defizit, Gesamtperiode ab 30 % Defizit
  • Variante 70/36: Kurzperiode ab 70 % Defizit, Gesamtperiode ab 36 % Defizit

Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig von Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36).

Die Österreichische Hagelversicherung ermittelt die Höhe der Entschädigung für Winzer Johann K. wie folgt:

  • In jeder Katastralgemeinde ist ein Punkt definiert, zu dem die GeoSphere Austria Wetterdaten liefert, die von der Österreichischen Hagelversicherung herangezogen werden.
  • Anschließend werden die aktuellen Niederschlagsmengen mit dem 10-jährigen Durchschnitt verglichen und die Niederschlagsdefizite ermittelt. Hierzu werden 2 unterschiedliche Zeiträume herangezogen – die Gesamtperiode und die Kurzperiode.

In der Gesamtperiode wird das Niederschlagsdefizit vom 1. April bis 15. September ermittelt. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre hat es laut Geosphere Austria bei Johann K. in der Katastralgemeinde MusterKG 480 mm geregnet. Im heurigen Jahr sind 384 mm Niederschlag gefallen. Das Niederschlagsdefizit in der Gesamtperiode beträgt somit 20 %.

In der Kurzperiode werden im Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. September die trockensten 50 aufeinander folgenden Tage ermittelt. Bei Winzer Johann K. war die trockenste Periode zwischen 1. Juli und 19. August. Laut Geosphere Austria hat es in diesem Zeitraum nur 12 mm geregnet. Der durchschnittliche zehnjährige Niederschlag beträgt aber 110 mm.  Daraus ergibt sich ein Niederschlagsdefizit von 89 % in der Kurzperiode.

In einer Tabelle (abrufbar im Folder) ist geregelt, welche Entschädigung bei welchem Niederschlagsdefizit ausbezahlt wird. Johann K. bekommt eine Entschädigung von € 2.550 pro Hektar. In Summe bewirtschaftet Winzer Johann K. 12 Hektar Weingärten, wodurch er eine Schadenszahlung in der Höhe von € 30.600 erhält. Innerhalb einer Woche ist die Summe auf seinem Konto. Damit ist ihm rasch und unbürokratisch geholfen.

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