Tierhaltung

Ertragsausfall Schwein

Unterschätzen Sie nicht die Seuchengefahr in der Schweinehaltung. Aufgrund der Globalisierung und des Klimawandels sind Seuchen eine ständige Gefahr – auch in Österreich. Mit der Schweineversicherung „Ertragsausfall Schwein“ können Sie  Ihre gesamte Produktion von Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und Mastschweinen versichern. Sie sind abgesichert, falls Behörden Ihren Betrieb aufgrund einer Seuche (z.B. Schweinepest) sperren und Sie dadurch Ihre Tiere und deren Produkte nicht vermarkten können. Optional können Sie Ihre Schweine bei Ertragsausfällen infolge von Infektionskrankheiten (z.B. PRRS, Mykoplasmen-Pneumonie, Rotlauf, Brucellose, Tuberkulose) und Unfalltod im Tierbestand versichern.

Die betrieblichen Auswirkungen von Seuchen

Bricht eine Seuche auf ihrem Schweinebetrieb aus, erhalten Sie  gemäß Tierseuchengesetz durch den Bund ausschließlich eine Entschädigung des Tierwerts für die getöteten Schweine. Ertragsausfälle werden durch öffentliche Mittel (z.B. Bund) nicht ersetzt. Ertragsausfälle, die im Zusammenhang mit leerstehenden Stallungen, Verbringungs- und Schlachtverboten im Sperrgebiet stehen, müssen Sie selbst tragen. Mit einer Versicherung erhalten Sie diese Kosten ersetzt.

Fragen zur afrikanischen Schweinepest (ASP)

Sie möchten wissen, wie die afrikanische Schweinepest (ASP) übertragen wird, wie hoch ein Risiko der Einschleppung ist, wie Sie die ASP am landwirtschaftlichen Betrieb erkennen, oder welche Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen?

Auf der Website der Landwirtschaftskammer Österreich werden in einem umfassenden FAQ die wichtigsten Fragen zur ASP beantwortet. Diese wurden von den Landwirtschaftskammern gemeinsam mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erstellt.

Leistungen im Überblick

  • Einkommensverluste während der Sperrzeit (bei Keulung)
  • individuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigung, unabhängig vom Marktpreis
  • Absicherung der Ackerflächen gegen Hagel und weitere Risiken
  • Entschädigung nach Wiedereinstallung bis zur vollen Produktion
  • Entschädigung bei Leerstand, behördlich angeordneten Tötungen, Verzögerte Belegung, geschlachtete Jungsauen/Jungeber, Keulung und Kosten für behördlich angeordnete Entsorgung oder Wiederaufbereitung von kontaminierter Gülle, Festmist und Futtermitteln
  • wochenabhängige Entschädigung für Ertragsausfall durch erhöhten Futter-, Platz- und Managementaufwand
  • Optional können Ertragsausfälle infolge von Infektionskrankheiten, die durch Bakterien, Viren oder Pilze verursacht wurden versichert werden.
  • Optional kann Unfalltod im Tierbestand infolge Lüftungsausfall, Spaltenbodenbruch, Güllegase und Transportunfälle versichert werden.

  • umfassender Versicherungsschutz
  • kalkulierbares Einkommen
  • bekannte Entschädigung bei Abschluss
  • jährliche Kündbarkeit
  • kurze Wartezeit bis zur vollen Deckung
  • einfache Abwicklung
  • rasche und unmittelbare Auszahlung
  • 55 Prozent Prämienförderung durch Bund und Land
  • ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr

Melden Sie Ihren Schaden schnell und einfach – ohne viel Bürokratie – online über das Portal der Österreichischen Hagelversicherung. Dank modernster Schadensabwicklung erhalten Sie rasch Ihre Schadensauszahlung.

Sie erhalten eine staatliche Förderung von 55 % auf Ihre Versicherung für die Risiken Hagel, Frost, Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle im Pflanzenbereich sowie für Tierseuchen/Tierkrankheiten und sonstige Infektionskrankheiten im Tierbereich.

Der Landwirt Franz S. in Leibnitz hält 100 Muttersauen. Er hat diese gegen Ertragsausfälle durch eine Seuche mit einer Leistung von 30 Ferkeln pro Sau und Jahr und einem Ferkelpreis von 100 Euro abgesichert. Aufgrund eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest müssen am Betrieb von Franz S. alle Schweine gekeult werden. Erst nach 22 Wochen kann der Betrieb wieder einstallen. Franz S. erhält von der Österreichischen Hagelversicherung eine Entschädigung in der Höhe von 127.157 Euro.

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