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Dürreindex-Versicherung

Die Dürreindex-Versicherung der Österreichischen Hagelversicherung ist europaweit einzigartig. Sie berücksichtigt die beiden wichtigsten Parameter für Dürreschäden – nämlich Wassermangel und Hitze. Im Ackerbau können Sie aus zwei – bei Grünland aus drei – Varianten wählen. Die Varianten bei dieser Versicherung für Dürreschäden unterscheiden sich in der Höhe der Entschädigung und ab welchem Niederschlagsdefizit entschädigt wird. Es gilt – je höher das Niederschlagsdefizit, desto höher ist die Entschädigungszahlung. Auch die Versicherungssumme bestimmen Sie als Landwirt selbst. Seit dem Jahr 2023 gibt es für das Grünland eine neue Variante der Dürreindex-Versicherung. Dabei erhalten Sie schon ab einem Niederschlagsdefizit von 50 Prozent eine Entschädigung. Damit können Sie Ihr Grünland nun noch besser gegen Dürre versichern.

Dürreindex-Versicherung

Die Niederschlagsdefizite werden auf Basis von Wetterdaten der GeoSphere Austria (vormals ZAMG) im Vergleich zum 10-jährigen Durchschnitt berechnet. Das bedeutet, dass keine Schadenserhebung vor Ort erfolgt. Dafür wird innerhalb der Katastralgemeinde ein Referenzpunkt (Messpunkt) herangezogen. Dieser Punkt gilt für alle Schläge der Katastralgemeinde. Eine Karte mit den Messpunkten sowie die für die Ermittlung der Niederschlagsdefizite herangezogenen Zeiträume finden Sie auf www.hagel.at/duerreindex. Dort finden Sie auch die geltenden Messperioden für Ihre Katastralgemeinde.

Die aktuellen Niederschlagsdefizite Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach Ende der ersten Kurzperiode laufend im Portal abrufen.

Die Österreichische Hagelversicherung bietet unterschiedliche Dürreindex-Pakete im Anschluss an eine Versicherung in der Agrar Universal und Agrar Rind an:

  • Frühjahrskulturen (Körner-, Silo-, Popcorn- und Griesmais, Hirse, Kren, Sojabohne, Sonnenblume)
  • Winterkulturen (W-Weizen, W-Roggen, W-Menggetreide, W-Triticale, W-Dinkel, W-Emmer, W-Einkorn, W-Hafer, W-Mohn, Grassamen, Wicken-Getreidegemenge)
  • Sommerkulturen (S-Gerste, S-Hafer, S-Weizen, S-Dinkel, S-Roggen, S-Emmer, S-Einkorn, S-Triticale, S-Menggetreide, Ackererbse, Kichererbse, Linsen, Ackerbohne, Erbsen-Getreidegemenge, Ackerbohnen-Getreidegemenge, Ackerlupine, Sommermohn)
  • Alternativpflanzen (Käferbohnen, Amarant, Quinoa, Fenchel-Samen, Öldistel, Buschbohne, Kleesamen)
  • Grünland und Ackerfutter

Im Anschluss an folgende Produkte bietet die Österreichische Hagelversicherung eine Dürreindex-Versicherung an: Zuckerrübe Universal für Zuckerrüben, Kartoffel Universal für Kartoffeln und Wein Basis/Wein Universal für den Weinbau.

Unterschreitet die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark, erhalten Sie eine Entschädigung. Die Ermittlung der Niederschlagsdefizite erfolgt innerhalb zweier Messperioden: Kurzperiode und Gesamtperiode. Abhängig von der Kultur und der Katastralgemeinde sind für die Kurzperiode und Gesamtperiode unterschiedliche Messperioden definiert. Jeder „Hitzetag“ in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1 % für dieselbe Kurzperiode (ausgenommen Dürreindex Wein).

Die Versicherungssumme bei Grünland entspricht für die Kurzperiode jener des Risikos Hagel. Für die Gesamtperiode kommt im Grünland die dreifache Versicherungssumme der Kurzperiode zur Anwendung.

Bei Frühjahrskulturen, Winterkulturen, Sommerkulturen und Alternativpflanzen gelten für die Kurz- und Gesamtperiode festgelegte Versicherungssummen. Diese Versicherungssummen können um bis zu 100 % erhöht werden. Bei Zuckerrübe beträgt die Versicherungssumme 20 % der Versicherungssumme für Hagel, in der Dürreindex Wein 30 % der Versicherungssumme für Hagel und bei Kartoffel 40 % der Versicherungssumme für das Risiko Hagel.

Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt.

  • Variante 60/30: Kurzperiode ab 60 % Defizit, Gesamtperiode ab 30 % Defizit
  • Variante 70/36: Kurzperiode ab 70 % Defizit, Gesamtperiode ab 36 % Defizit
  • Variante 50/30 für Grünland: Kurzperiode ab 50 % Defizit, Gesamtperiode ab 30 % Defizit

Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36, 50/30). Wenn ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt.

Landwirt Meier bewirtschaftet in der Katastralgemeinde MusterKG einen Grünlandbetrieb. Als er sich mit der Dürreindex-Versicherung abgesichert hat, hat er eine Versicherungssumme von 660 Euro pro Hektar und Schnitt sowie die Variante „60/30“ gewählt.  Aufgrund von fehlendem Niederschlag und extremer Hitze im heurigen Jahr meldet Landwirt Meier den Schaden schnell und einfach online über das Portal auf www.portal.hagel.at

Die Österreichische Hagelversicherung ermittelt die Höhe der Entschädigung für Landwirt Meier wie folgt:

  • In jeder Katastralgemeinde ist ein Punkt definiert, zu dem die GeoSphere Austria Wetterdaten liefert, die von der Österreichischen Hagelversicherung herangezogen werden.
  • Anschließend werden die aktuellen Niederschlagsmengen mit dem 10-jährigen Durchschnitt verglichen und die Niederschlagsdefizite ermittelt. Hierzu werden 2 unterschiedliche Zeiträume herangezogen – die Gesamtperiode und die Kurzperiode.

In der Gesamtperiode wird das Niederschlagsdefizit vom 1. April bis 31. August ermittelt. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre hat es laut GeoSphere Austria bei Herrn Meier in der Katastralgemeinde MusterKG 480 mm geregnet. Im heurigen Jahr sind 384 mm Niederschlag gefallen. Das Niederschlagsdefizit in der Gesamtperiode beträgt somit 20 %.

In der Kurzperiode werden – bei Grünland ebenfalls im Zeitraum zwischen 1. April und 31. August – die trockensten und heißesten 42 aufeinander folgenden Tage ermittelt. Bei Landwirt Meier war die trockenste und heißeste Periode zwischen 1. Juli und 11. August. Laut GeoSphere Austria hat es in diesem Zeitraum nur 22 mm geregnet. Der durchschnittliche zehnjährige Niederschlag beträgt aber 110 mm.  Daraus ergibt sich ein Niederschlagsdefizit von 80%. In der Kurzperiode erhöht jeder Hitzetag – das sind Tage über 30 Grad – das Niederschlagsdefizit um einen Prozentpunkt. Bei Landwirt Meier gab es in diesem Zeitraum neun Hitzetage. Daraus ergibt sich ein Niederschlagsdefizit von 89 % in der Kurzperiode.

In einer Tabelle (abrufbar im Folder) ist geregelt, welche Entschädigung bei welchem Niederschlagsdefizit ausbezahlt wird. Landwirt Meier bekommt eine Entschädigung von € 528 pro Hektar. In Summe bewirtschaftet Landwirt Meier 20 Hektar Grünland, wodurch er eine Schadenszahlung in der Höhe von € 10.560 erhält. Innerhalb einer Woche ist die Summe auf seinem Konto. Damit ist ihm rasch und unbürokratisch geholfen.

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