Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig vom Entwicklungsstadium der beschädigten Kultur. Bei in Ernte befindlichen Kulturen beginnen wir mit der Erhebung umgehend.
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WIR SIND FÜR SIE DA
Mit der einfachen und raschen online-Schadensmeldung haben Sie den wichtigsten Schritt nach einem Schadensfall schon erledigt.
Die vier wichtigsten Schritte bis zur Abrechnung Ihres Schadens haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Den konkreten, tagaktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Schadensmeldungen finden Sie im “Login” zu jeder einzelnen Schadensmeldung.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an unter +43 1 403 16 81-212
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Meldung des Schadens
Wichtig ist, dass Sie uns Ihren Schadensfall so rasch als möglich über unser Onlineformular melden. Wenn Sie mehrere Polizzen haben, dann melden Sie bitte alle, die betroffen sind. Hier im Portal unter “Login” finden Sie Ihre Polizzenübersicht.
Hier im Anschluss finden Sie zu Ihrem Geschäftsfeld (Ackerbau, Tierhaltung, Obstbau, Weinbau und Garten-/Gemüsebau) und zu allen versicherbaren Risiken die wichtigsten Hinweise zur Schadensmeldung sowie zum weiteren Ablauf.
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Einsatzplanung
Ihre Schadensmeldung wird in ein elektronisches Einsatzplanungssystem eingespielt und anschließend vom Landesleiter Ihrer Region den Sachverständigen zugeteilt.
Schadensmeldungen zu Versicherungsprodukten ohne Schadenserhebung vor Ort warten auf die benötigten Daten (z.B. Tierdaten Rindernet (AMA), ZAMG-Wetterdaten, …)
3
Erhebung des Schadens
Kulturen, die bereits geerntet werden oder kurz davor stehen, werden vorrangig behandelt. Pflanzen, bei denen sich das vollständige Schadensausmaß erst nach einiger Zeit zeigt, weil Blattteile absterben oder Pflanzen umbrechen, werden nach einigen Wochen besichtigt. Die Sachverständigen melden sich rechtzeitig vor der Erhebung.
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Abrechnung des Schadens
Die Schadensabrechnung erstellen wir auf Basis des Schadensprotokolls und der aktuellen Polizze. Bei Versicherungsprodukten ohne Schadenserhebung vor Ort berechnen wir die Entschädigung auf Basis Ihrer Schadensmeldung, der Daten aus dem Rindernet (AMA) oder der Wetterdaten der ZAMG.
Das Schreiben mit den zu entschädigenden Positionen sowie den Auszahlungsbeträgen finden Sie im Portal unter “Login”. Ihren Entschädigungsbetrag überweisen wir Ihnen nach Abschluss aller Arbeiten rasch auf Ihr Konto.
Beschreibung | |
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Hagel |
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Abnahmerisiko |
Ist der Mohn nach einem Hagelschlag von Fäulnis oder Verpilzung betroffen, so dass dieser nicht mehr verwertet werden kann, ersetzen wir diesen Schaden in der “Agrar Universal”. Sollte der Mohn aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen in der Kapsel auszuwachsen beginnen, so ist dieses Risiko in der “Agrar Universal” ebenfalls automatisch in Deckung. Halten Sie zur Schadenserhebung die schriftliche Ablehnung des Aufkäufers über die Ursache der Nichteignung als Nahrungsmittel bereit. Sobald das Erntegut nach der Schadenserhebung vernichtet ist, protokolliert dies der Sachverständige und schließt die Erhebung ab. Bei Zwiebel, Kopfsalat und Salatgewächsen mit Abnahmerisikodeckung klärt der Sachverständige die Verwertbarkeit im Zuge der Schadenserhebung. Bei Hülsenfrüchten, Kochsalat und Spinat mit Abnahmerisikodeckung benötigen wir im Schadensfall eine schriftliche Bestätigung des Aufkäufers, die den Grund der Nichtabnahme anführt. Bitte halten Sie diese für die Schadenserhebung bereit. weniger |
Kolbenfusarien |
Wir ersetzen Schäden an Körner- und Silomais durch Kolbenfusarien nach Hagel, wenn mind. 2 % der Körner ab dem Stadium „Frühe Milchreife“ durch Hagel verletzt sind. Die Schadensbewertung und –auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Hagelschadensabwicklung. Falls sich die Verpilzung erst nach der Schadenserhebung entwickelt hat, so melden Sie diesen Schaden erneut als „Hagel“. Wichtig ist, dass Sie die Fläche keinesfalls vor der Erhebung abernten, weil ansonsten keine Deckung mehr besteht. weniger |
Dürre |
Schäden an den versicherten Kulturen (Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Winterhafer, Wintertriticale, Winterdinkel, Purpurweizen, Wintermenggetreide, Winteremmer, Wintereinkorn, Kartoffel, Körner- und Silomais, Körnerhirse, Sonnenblume, Sojabohne, Ackerbohne und Ölkürbis) erheben wir kurz vor der Ernte. |
Dürreindex |
Die Schadensabwicklung in der Dürreindexversicherung führen wir nach Ende der Vegetationsperiode (meist September) durch, sobald uns die geprüften Wetterdaten der ZAMG vollständig zur Verfügung stehen. Bei diesem Versicherungsprodukt führen wir keine Schadenserhebung vor Ort durch. Die Schadensermittlung basiert ausschließlich auf den uns zur Verfügung gestellten offiziellen Wetterdaten der ZAMG. Wenn Sie eine Dürreindex-Versicherung abgeschlossen haben und hier im Portal unter „Login“ angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf Ihre Zwischenergebnisse. Wählen Sie dazu in der Polizzenübersicht den betroffenen Vertrag und klicken anschließend auf „Status Dürreindex“. Die Berechnung der Niederschlagsabweichung bezieht sich auf die Katastralgemeinde, in der sich der jeweilige Schlag befindet. Sind die Abweichungen so groß, dass es vertragsgemäß zu einer Auszahlung kommt, so melden Sie bitte diesen Schaden ebenfalls hier im Portal. weniger |
Sturm |
Sturmschäden an Mais, Sorghum, Sonnenblumen, Ackerbohnen und Mohn erheben wir kurz vor der Ernte und bei Bedarf zusätzlich nach der Ernte. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam. Sturmschäden an Saatmais vor der Entfahnung besichtigen wir umgehend. Bei in Ernte befindlichen Kulturen, wie auch bei Hopfen-Gerüstanlagen beginnen wir sofort mit der Erhebung. weniger |
Frost |
Die Erhebung der frostgeschädigten Jungpflanzen führen wir ab Vegetationsbeginn innerhalb weniger Tage nach der Meldung durch. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. Bei Spätfrostschäden an Kartoffeln, Winter-Weichweizen, -Hartweizen, -Roggen, -Gerste, -Menggetreide, -Triticale, -Hafer, -Einkorn, -Emmer, Dinkel und Körnerraps führen die Sachverständigen innerhalb weniger Tage eine Vorbesichtigung in der betroffenen Region durch und erheben den Schaden auf Ihrem Betrieb kurz vor der Ernte. weniger |
Überschwemmung und Verschlämmung |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau bzw. im Fall von Überschwemmung-Ertragsverlust nach der Vernichtung der total geschädigten Kultur, vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. weniger |
Verwehung |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. weniger |
Fraßschäden |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. weniger |
Auswuchs |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor der Ernte der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird, weil sonst keine Deckung besteht. Bei den Getreidearten ermittelt der Sachverständige, ob mehr als 10 % (Weizen, Roggen, Dinkel, Gerste und Hafer) bzw. 30 % (Triticale) der Körner am stehenden Halm sichtbar ausgewachsen sind. Halten Sie zur Schadenserhebung bei Mohn die schriftliche Ablehnung des Aufkäufers bereit. Sobald das Erntegut nach der Schadenserhebung vernichtet ist, protokolliert dies der Sachverständige und schließt die Erhebung ab. weniger |
Entfahnungserschwernis |
Mit der Erhebung beginnen wir kurz vor der Ernte. Wichtig ist, dass Sie die Fläche keinesfalls vor der Erhebung abernten, weil ansonsten keine Deckung mehr besteht. Ebenso wichtig ist, dass Sie den Schaden mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ernte melden, weil wir andernfalls eine termingerechte Erhebung nicht gewährleisten können. weniger |
Schneedruck |
Schäden an den versicherten Kulturen Mais und Miscanthus erheben wir innerhalb weniger Tage nach der Schadensmeldung. weniger |
Beschreibung | |
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Totgeburt |
Tot geborene oder kurz nach der Abkalbung verendete Kälber entschädigen wir nach Bekanntgabe der richtigen Ohrmarkennummer auf der Schadensmeldung und erfolgter Abmeldung im Rindernet (AMA). Die TKV-Bescheinigung über den Abtransport brauchen Sie uns nicht automatisch zu übermitteln. Bewahren Sie diese jedoch unbedingt in Ihren Unterlagen auf. Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden innerhalb von vier Tagen, spätestens jedoch mit der Verständigung der TKV, melden. weniger |
Krankheit, Unfall, Transport, Nottötung |
Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden innerhalb von vier Tagen, spätestens jedoch mit der Verständigung der TKV, melden. Tod bei Rindern Tod bei Pferden |
Hagel |
Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig vom Entwicklungsstadium der beschädigten Kultur. Bei in Ernte befindlichen Kulturen beginnen wir mit der Erhebung umgehend. weniger |
Überschwemmung und Verschlämmung |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau bzw. im Fall von Überschwemmung-Ertragsverlust nach der Vernichtung der total geschädigten Kultur, vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. weniger |
Frost |
Die Erhebung der frostgeschädigten Jungpflanzen (inkl. Ackerfutterflächen) führen wir ab Vegetationsbeginn innerhalb weniger Tage nach der Meldung durch. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. |
Dürreindex Grünland |
Die Schadensabwicklung in der Dürreindex-Versicherung führen wir nach Ende der Vegetationsperiode (meist September) durch, sobald uns die geprüften Wetterdaten der ZAMG vollständig zur Verfügung stehen. |
Tierseuchen |
Es ist wichtig, dass Sie eine tierseuchenbedingte amtliche Betriebssperre bzw. Anordnung zur Keulung sofort binnen 24 Stunden der Österreichischen Hagelversicherung telefonisch (01 403 16 81 oder bei Ihrem Berater der Österreichischen Hagelversicherung www.hagel.at) und schriftlich unter “Schadensmeldung” auf www.hagel.at melden. |
Lüftungsausfall |
Es ist wichtig, dass Sie einen Schadensfall sofort binnen 24 Stunden der Österreichischen Hagelversicherung telefonisch (01 403 16 81 oder bei Ihrem Berater der Österreichischen Hagelversicherung www.hagel.at) und schriftlich unter “Schadensmeldung” auf www.hagel.at melden. Senden Sie uns die tierärztliche Bestätigung über die Schadensursache und die Anzahl der verendeten/notgetöteten Schweine per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 01 403 16 81 146 immer unter Angabe der Polizzennummer. weniger |
Abnahmerisiko |
Ist der Mohn nach einem Hagelschlag von Fäulnis oder Verpilzung betroffen, so dass dieser nicht mehr verwertet werden kann, ersetzen wir diesen Schaden in der “Agrar Universal”. |
Kolbenfusarium |
Wir ersetzen Schäden an Körner- und Silomais durch Kolbenfusarien nach Hagel, wenn mind. 2 % der Körner ab dem Stadium „Frühe Milchreife“ durch Hagel verletzt sind. Die Schadensbewertung und –auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Hagelschadensabwicklung. |
Dürre |
Schäden an den versicherten Kulturen (Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Winterhafer, Wintertriticale, Winterdinkel, Purpurweizen, Wintermenggetreide, Winteremmer, Wintereinkorn, Kartoffel, Körner- und Silomais, Körnerhirse, Sonnenblume, Sojabohne, Ackerbohne und Ölkürbis) erheben wir kurz vor der Ernte. |
Sturm |
Sturmschäden an Mais, Sorghum, Sonnenblumen, Ackerbohnen und Mohn erheben wir kurz vor der Ernte und bei Bedarf zusätzlich nach der Ernte. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam. Sturmschäden bei Rundballen, Fahrsiloabdeckfolien und Siloschläuche besichtigen wir umgehend. Bei in Ernte befindlichen Kulturen, wie auch bei Hopfen-Gerüstanlagen, beginnen wir sofort mit der Erhebung. weniger |
Verwehung |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. weniger |
Fraßschäden |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. weniger |
Auswuchs |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor der Ernte der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird, weil sonst keine Deckung besteht. |
Entfahnungserschwernis |
Mit der Erhebung beginnen wir kurz vor der Ernte. Wichtig ist, dass Sie die Fläche keinesfalls vor der Erhebung abernten, weil ansonsten keine Deckung mehr besteht. Ebenso wichtig ist, dass Sie den Schaden mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ernte melden, weil wir andernfalls eine termingerechte Erhebung nicht gewährleisten können. weniger |
Schneedruck |
Schäden an den versicherten Kulturen Mais und Miscanthus erheben wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. weniger |
Beschreibung | |
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Hagel |
Die Erhebung führen wir im Zeitraum nach der Hauptausdünnung und vor der Ernte durch. Netzschäden (wenn auf der Schadensmeldung vermerkt) erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können. weniger |
Sturm |
Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam. Sturmschäden an der Konstruktion und beim Netz erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können. weniger |
Schneedruck |
Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Schneedruckschäden erheben wir gemeinsam. Schneedruckschäden an der Konstruktion und beim Netz erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können. weniger |
Frost |
Bei Schäden an frostversicherten Kulturen führen die Sachverständigen innerhalb weniger Tage eine Vorbesichtigung in Ihrer Region durch, und erheben den Schaden auf Ihrem Betrieb kurz vor der Ernte. weniger |
Abnahmerisiko Erdbeeren |
Bei erhobenen Hagelschäden >50% kann im Rahmen der Abnahmerisikoversicherung mit dem Sachverständigen die Vernichtung der restlichen Ernte vereinbart werden. Sobald Sie das Erntegut nach der Schadenserhebung vernichtet haben, protokolliert dies der Sachverständige und schließt die Erhebung ab. weniger |
Überschwemmung Erdbeeren |
Mit der Erhebung beginnen wir umgehend nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach der Vernichtung der total geschädigten Kultur vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können. weniger |
Abnahmerisiko Johannisbeeren |
Die Sachverständigen bewerten die gesamte Traube in Hinblick auf die Verwertbarkeit für den Frischmarkt. Hat sie trotz Kürzung einen zu hohen Stängelanteil, so erhalten Sie aus der Abnahmerisikoversicherung eine erhöhte Entschädigung. Die Erhebung erfolgt gemeinsam mit der Hagel-/Frosterhebung kurz vor der Ernte. weniger |
Aufplatzen Kirschen |
Sie erhalten eine erhöhte Entschädigung, wenn nach einem ersatzpflichtigen Frostschaden die vorhandenen Kirschen aufplatzen. Die Erhebung der Schäden erfolgt gemeinsam mit der Frostschadenserhebung kurz vor der Ernte. weniger |
Dürre bei Äpfeln und Holunder |
Dürreschäden bei Äpfeln und Holunder erheben wir kurz vor der Ernte. Kombinierte Frost-Hagel-Dürreschäden bewerten wir gemeinsam. weniger |
Beschreibung | |
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Hagel |
Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig vom Entwicklungsstadium der beschädigten Kultur. Frühschäden erheben wir vor dem Entwicklungsstadium “Weichwerden der Beeren”. Bei in Ernte befindlichen Kulturen beginnen wir mit der Erhebung umgehend. In den Produkten Wein-Universal-Plus und Wein-Select-Plus ersetzen wir fäulnisbedingte Mengenverluste nach Hagelschäden ab dem BBCH-Stadium 85 „Weichwerden der Beeren“. Netzschäden (wenn auf der Schadensmeldung vermerkt) erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können. weniger |
Frost |
Die Ersterhebung führen wir nach dem vollständigen Austrieb der Haupt- und Beiaugen durch. In Abhängigkeit der Schädigung führen wir die abschließende Schadensbewertung im August durch. weniger |
Sturm |
Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam. |
Beschreibung | |
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Hagel |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage, damit Sie Glas- und Folienschäden umgehend reparieren können. weniger |
Sturm |
Sturmschäden an der Konstruktion und an Eindeckung führen wir umgehend durch, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können. Pflanzenschäden erheben wir kurz vor der Ernte. weniger |
Schneedruck |
Schneedruckschäden erheben wir, sobald die beschädigten Gewächshäuser zugänglich sind und das gesamte Schadensausmaß ersichtlich ist. weniger |
Frost |
Frostschäden an Zierpflanzen und Feldgemüse erheben wir innerhalb weniger Tage. Die Erhebung bei Baumschulerzeugnissen führen wir nach dem vollständigen Austrieb und nach Abschluss der Vegetation durch. weniger |
Überschwemmung |
Überschwemmungsschäden an Baumschul- und Gartenbauerzeugnissen erheben wir innerhalb weniger Tage. weniger |
Technische Gebrechen |
Verderbschäden an Gartenbauerzeugnissen aufgrund technischer Gebrechen erheben wir innerhalb weniger Tage. Bitte halten Sie die technische Analyse des Gebrechens für die Schadenserhebung bereit. weniger |
Feuer |
Schäden an den versicherten Pflanzen aufgrund von Feuer und Rauchentwicklung erheben wir innerhalb weniger Tage. weniger |
Schäden durch Quarantäneorganismen |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. weniger |
Abnahmerisiko |
Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. |
Den Schadensfall immer im Überblick
Wenn Sie im Portal unter „Login“ angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf den aktuellen Status Ihres Schadensfalls. Folgende Statusinformationen finden Sie darin:
- Schadensmeldung erfasst
- Schadenserhebung in Planung
- Schadenserhebung erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage
- Schadensakt abgeschlossen
- Schadensabrechnung in Bearbeitung
- Schaden abgerechnet (bereit zur Überweisung)

Martin Gruber
Kärnten | AgrarlandesratJedes Jahr kommt es zu unwetterbedingten Schäden in der Landwirtschaft. Daher ist es wichtig einen starken Partner zu haben, der schnelle, unkomplizierte und effektive Hilfe im Schadensfall gewährleistet.
Rasche Hilfe im Schadensfall ist unser zentrales Anliegen
Hagel-Großereignisse verursachen an einem einzigen Tag Schäden auf bis zu 3.000 landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 20.000 betroffenen Grundstücken. Diese müssen tagesaktuell verarbeitet und in den darauffolgenden Wochen erhoben werden. Schon am nächsten Tag kann sich ein derartiges Unwetter wiederholen, denn mit rund 60 Hagelschadensereignissen in den Sommermonaten gehört Österreich zu den am stärksten betroffenen Regionen Europas.
Mehr als 70 Jahre Erfahrung und das Wissen über den Umgang mit derartigen Großschäden sowie rund 300 selbstständige Sachverständige, die alle praktizierende Landwirte sind, machen die Österreichische Hagelversicherung zu einem verlässlichen Partner im Schadensfall.