28. Mai 2024

Sattelfest in Verhandlungen: Pferdekauf und –verkauf

Ein reibungsloser Pferdekauf oder -verkauf erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Die Rechte und Pflichten spielen für den Käufer und Verkäufer eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag sehen wir uns an, was Sie bei einem Pferdekauf und –verkauf aus rechtlicher Sicht beachten müssen, um das Wohl des Pferds zu gewährleisten und die Zufriedenheit aller Beteiligten sicherzustellen.

Rechtssicherheit im Pferdehandel

Sichern Sie den Kauf oder Verkauf eines Pferds stets durch einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist empfehlenswert, um die individuellen Gegebenheiten angemessen im Vertrag zu berücksichtigen. Eine bloße Online-Vorlage reicht dafür nicht aus. Genaue Vereinbarungen lassen sich leichter durchsetzen. Es kommt außerdem darauf an, ob der Käufer oder der Verkäufer geschützt werden soll. Wesentliche Punkte, die in einem Kaufvertrag festzuhalten sind:

  • Vertragsparteien, also Verkäufer und Käufer
  • Detaillierte Informationen zum betreffenden Pferd
  • Kaufpreis und alle Modalitäten zur Zahlung
  • Regelungen zur Gewährleistung und Haftung
  • Vereinbarungen zur Übergabe und dem Transport des Pferds
  • Sonstige relevante Absprachen

Gewährleistung und Haftung

Weicht der Ist-Zustand des Pferds vom vertraglich vereinbarten Zustand ab, hat der Käufer das Recht auf die Beseitigung des Mangels. Zu Mängeln zählen Krankheiten, psychologische Auffälligkeiten im Charakter oder Verhalten sowie das Fehlen von versprochenen Reiteigenschaften. Der Mangel muss innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Klage geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt normalerweise zwei Jahre, mit einer 6-monatigen Vermutungsfrist (Vermutung, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war). Im Anschluss muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden. Bei gravierenden Abweichungen kann Schadensersatz, eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag gefordert werden. Achtung: Bei einem Privatverkauf kann der Verkäufer die Gewährleistung und damit die Haftung für auftretende Mängel ausschließen.

Schriftliche Verträge dienen der Absicherung des Pferdekaufs oder -verkaufs.

Ankaufsuntersuchung

Die Ankaufsuntersuchung (AKU) bezeichnet eine spezielle tierärztliche Untersuchung, vor dem An- oder Verkauf des Pferds. Der Tierarzt überprüft mit einem standardisierten Untersuchungsumfang den Gesundheitszustand des Tiers. Der Umfang kann individuell nach den Wünschen des Auftraggebers angepasst werden, der im Anschluss auch die Kosten trägt. Die tiermedizinischen Befunde werden in einem Protokoll festgehalten und dem Auftraggeber ausgehändigt.

Vorteile für den Verkäufer bei Veranlassung einer AKU:

  • Signalisiert Transparenz
  • Der Käufer erlangt bei abweichenden Befunden Kenntnis und kann diese akzeptieren oder ablehnen
  • Nachweis, dass das Pferd frei von gesundheitlichen Mängeln war. Schützt vor Gewährleistungsansprüchen

Vorteile für den Käufer bei Veranlassung einer AKU:

  • Gibt Aufschluss über die Eignung des Pferds für den beabsichtigten Verwendungszweck
  • Möglichkeit zur Wahl eines objektiven Tierarzts
  • Festlegung des Untersuchungsumfangs

Abschluss des Pferdekaufs

Der Pferdekauf wird durch die Zahlung und die Übergabe des Pferds abgeschlossen. Halten Sie die Zahlungsmodalitäten ebenfalls im Kaufvertrag fest, auch wenn das Pferd direkt bei der Übergabe in bar bezahlt wird. Fixieren Sie bei einem Transport des Pferds den Ablauf und das Risiko von Krankheit oder Verletzung ebenfalls schriftlich. Die Papiere, wie Equidenpass, Eigentumsurkunde und Impfpässe sind Teil der Übergabe und müssen auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.

Wir bieten Ihnen ein Übergabeprotokoll, in dem Sie den Zustand des Pferds, die ausgehändigten Dokumente, Kontaktdaten zum Züchter und Haustierarzt sowie viele weitere Vereinbarungen festhalten können.

Für einen Rundum-Schutz Ihres Tiers gibt es die Pferdeversicherung der Österreichischen Hagelversicherung. Sie können sich für eine Lebens- oder Krankenversicherung entscheiden. Weitere Infos finden Sie hier. Auch laufende Versicherungen müssen angepasst werden. Ist Ihr Pferd bei der Österreichischen Hagelversicherung versichert, ist uns der Verkauf mitzuteilen. Verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular

Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema? Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter [email protected]

*Dieser Beitrag enthält ausschließlich allgemeine Informationen und bietet keine spezifische rechtliche Beratung, weshalb im Einzelfall ein Rechtsanwalt kontaktiert werden sollte. Der Beitrag erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der Information garantiert werden. Der Verfasser schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Bei medizinischen Anliegen zu Ihrem Pferd und im Ernstfall sollten Pferdebesitzer stets den Rat ihres Tierarztes einholen.

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