Land- und Forstwirtschaft braucht Anpassungsstrategien und Risikovorsorge

Die Anpassung an den Klimawandel ist eine komplexe und vielschichtige Aufgabe, die die Land- und Forstwirtschaft massiv betrifft. Wenn es um dieses Megathema des 21. Jahrhunderts geht ist die Land- und Forstwirtschaft wohl der exponierteste Sektor. Es gilt, Strategien gegen den Klimawandel zu entwickeln, um auch künftig bestehen zu können.

„Über das Faktum des Klimawandels sollte heutzutage nicht mehr diskutiert werden. Es gibt mehr als genügend Hinweise aus meteorologischen Entwicklungen und naturwissenschaftlichen Daten, die den Klimawandel untermauern. Die Land- und Forstwirtschaft selbst kann die klimatischen Veränderungen nur sehr bedingt einbremsen, sie muss aber an die neuen Bedingungen angepasst werden. Die Anpassung ist im Grünland und Futterbau sehr schwierig. Im Ackerbau ist sie durch die jährliche Neuentscheidung im Anbau etwas einfacher, aber schwierig genug. Der Klimawandel erfordert auch entsprechende waldbauliche Maßnahmen und neue Waldbau-Konzepte. Die Landwirtschaftskammer wird versuchen, den Anpassungsprozess mitzugestalten und die
bäuerlichen Betriebe dabei bestmöglich zu begleiten“, umreißt Präsident Franz Reisecker die schwierige Situation.

Vorsorgen durch Versichern wurde attraktiver

Eine der Kernmaßnahmen, die in Reaktion auf den Klimawandel getroffen werden müssen, ist Vorsorgen durch Versichern. Durch Versichern wird der Klimawandel zwar nicht eingebremst, aber die Auswirkungen für die Bäuerinnen und Bauern werden abgefedert und es können existenzbedrohliche Situationen vermieden werden. „Bund und Land OÖ haben ab heuer den öffentlichen Zuschuss für Agrarversicherungen auf 55 Prozent erhöht und damit für die Landwirtschaft wesentlich attraktiver gestaltet“ zeigt sich Präsident Reisecker erfreut.

Klimawandel in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft steht nun vor der Herausforderung, Maßnahmen im Bodenschutz, Strategien gegen neue Krankheiten und Schädlinge sowie Innovationen in der Pflanzenzüchtung voranzutreiben.

Qualitativer und quantitativer Bodenschutz

Die Böden für Grünlandwirtschaft und Ackerbau müssen sowohl vom Ausmaß als auch von der Qualität her erhalten bleiben. „Die Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird zunehmend zur Überlebensfrage, denn wir brauchen die Flächen zur Produktion der Lebensmittel. Verbaute und zubetonierte Flächen reduzieren zudem die natürliche Aufnahmefähigkeit bei Starkregenereignissen“, erläutert Reisecker. Es gilt, die Bodenqualität, die sich unter anderem durch den Humusgehalt definiert, zu erhalten und wenn möglich sogar zu steigern.
Hoher Humusgehalt bedeutet:

  • Gutes Wasserspeichervermögen
  • Besseres Überdauern von Trockenphasen
  • Einbau von CO2 in organischer Masse und damit CO2-Speicherung
  • Steigerung der biologischen Aktivität der Böden

Möglichkeiten der Beeinflussung des Humusgehaltes durch Bewirtschaftungsmaßnahmen:

Quelle: AGES Dr. Georg Dersch

Die Steigerung des Humusgehaltes ist ein langfristiges Projekt und Böden unterscheiden sich wesentlich voneinander. Der Humusgehalt sollte sich in einer gewissen Bandbreite – abhängig von der Bodenschwere – bewegen. Jedenfalls sind die Böden in Oberösterreich sehr gut in Schuss – anders wäre die dramatische Trockensituation des Jahres 2018 noch viel schwerwiegender verlaufen.

„Das systematische Rückführen von organischer Substanz in den Boden, ausgewogene Düngung, schonende Bodenbearbeitung, geringer Bodendruck beim Überfahren der Flächen, Erosionsvorsorge sind einige der wichtigsten Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Die oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern sind dabei auf einem guten Weg“, ist Präsident Reisecker überzeugt.

Neue Krankheiten und Schädlinge

Faktum ist, dass geänderte klimatische Voraussetzungen neue Herausforderungen bei tierischen Schädlingen, Krankheiten und vor allem auch Unkräutern bringen. Dabei sind es nicht immer nur neue Schaderreger sondern bisweilen auch Bekannte wie der Maikäfer und dessen Larven – die Engerlinge –, die die Landwirte vor beachtliche Probleme stellen. „Die Landwirtschaftskammer OÖ geht davon aus, dass das Jahr 2019 ein Engerlingsjahr wird und dass danach der Befall an Intensität abnehmen wird. Für die oberösterreichische Grünlandwirtschaft wird die Engerlingsthematik jedenfalls eine wesentliche Herausforderung bleiben“, betont Reisecker.

Ein Beispiel für invasive Arten ist die zunehmende Verbreitung des Stechapfels in Oberösterreich. Der Stechapfel (Datura stramonium) ist eine wärmeliebende Pflanze und wandert systematisch vom Osten her in unseren Breiten ein. In Oberösterreich findet man ihn vereinzelt zunehmend in Mais-, Soja- und Getreideflächen. Das Spezifische am Stechapfel ist, dass er in allen Pflanzenteilen giftig ist, besonders aber die Samen. Bereits 15 Samen können ein Kleinkind töten. „Der Ackerbau ist zunehmend mit dem Problem konfrontiert, dass die Möglichkeiten der chemischen Unkrautbekämpfung weniger werden. Die Herausforderungen zur Eindämmung neuer Krankheiten und Schädlinge werden daher größer“, verdeutlicht Reisecker.

Plädoyer für die Pflanzenzüchtung

Eine Schlüsselrolle in der Bewältigung des Klimawandels bzw. der Klimawandelanpassung wird die Pflanzenzüchtung einnehmen. Die Landwirtschaftskammer begrüßt das Faktum,
dass es in Österreich unverändert eine sehr vitale Szene österreichischer Züchtungsunternehmen gibt, die lokal angepasste Problemlösungen bieten, aber auch international erfolgreich sind. „Im Klimawandel werden sich die fittesten und stärksten Sorten durchsetzen, deswegen ist die Arbeit an Innovationen im Züchtungsbereich wesentlich und unumgänglich“, betont Reisecker.
Kulturen, die intensiv von der Pflanzenzüchtung bearbeitet werden, wie Mais, Sojabohne, Weizen und Gerste, setzen sich auf den Feldern im Anbau durch. Das in Österreich angewendete Verfahren der Sortenprüfung ist sehr gut geeignet, jene Sorten auszufiltern, die an die neuen Gegebenheiten besser angepasst sind. „Die Stärkung der heimischen bzw. regional verankerten Pflanzenzüchtung ist unumgänglich, denn diese wird für die kommenden ackerbaulichen Herausforderungen unendlich wichtig werden“, ist Reisecker überzeugt.

Der Wald: vom Klimawandel massiv betroffen

Auch der Wald ist durch den Klimawandel bzw. die Klimaerwärmung massiv betroffen. Sowohl Baumartenzusammensetzung als auch Schädlingsdruck werden den Wald nachhaltig verändern. Der prognostizierte Temperaturanstieg hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die heimischen Wälder. Eine längere Vegetationsperiode kombiniert mit einer höheren Kohlendioxidkonzentration in der Luft bewirkt stärkeres Wachstum und mehr Holzproduktion. Allerdings treiben die Bäume auch früher aus, was zu häufigeren Frostschäden führt, da sich die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Spätfrostschäden laut Prognosen kaum verändert. Ein weiterer Nachteil ist der erhöhte Wasserbedarf bei vermehrtem Wachstum. Durch die höhere Temperatur verdunstet darüber hinaus mehr Wasser, sodass selbst bei gleichbleibenden Niederschlägen weniger Wasser zur Verfügung steht.

Gute Bedingungen für Schädlinge

Schädlinge wie Borkenkäfer finden bessere Entwicklungsbedingungen vor. Vermehren sich Buchdrucker und Kupferstecher schneller, können sie eine Generation mehr pro Jahr ausbilden. In tiefen Lagen gibt es heute bereits in manchen Jahren drei Generationen. Zukünftig könnte dies die Regel sein. Der Wald verändert sich Eine laufende natürliche Anpassung von Waldökosystemen ist wegen des Tempos der erwarteten klimatischen Veränderungen faktisch unmöglich. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen benötigt die Baumart Fichte Jahresniederschläge von mehr als 600 Millimeter, wovon 300 bis 350 Millimeter in der Vegetationszeit notwendig sind. Modelle, wonach sich das Klima auch in Oberösterreich verändert, besagen, dass es vor allem zu einer Reduktion der Sommerniederschläge kommen wird. Bis zum Jahr 2100 soll den Berechnungen zufolge das Anbaurisiko für Fichte auf rund zwei Drittel der Landesfläche deutlich erhöht bzw. sehr hoch sein. Demnach wird die Fichte nur in der südlichen Gebirgsregion und in einigen hochgelegenen Teilen des Mühlviertels mit geringem Risiko aufgeforstet werden können. Die Buche wird in den Bergwäldern zunächst an Konkurrenzkraft gegenüber der Fichte gewinnen, selber aber in tiefer gelegenen Gebieten im Osten Österreichs durch sommerliche Trockenperioden deutlich weniger vital sein. Bei Buche erwartet man daher zunächst einen Anstieg in der Verbreitung, der gegen Ende des Jahrhunderts aufgrund des forstschreitenden Temperaturanstieges und bedingt durch Trockenstress wieder abnimmt. Die Gewinner sind demnach Eiche und Kiefer. Klimawandel erfordert entsprechende waldbauliche Maßnahmen Insbesondere in den Tieflagen sind neue Waldbaukonzepte erforderlich. Einerseits muss zunehmend Laubholz aufgeforstet werden, andererseits setzt die Beratung der Landwirtschaftskammer OÖ auch auf weniger empfindliche Nadelholzarten wie Tanne und Douglasie. Die Forstberatung beschäftigt sich zurzeit mit kostengünstigen Aufforstungskonzepten für jene Gebiete, die massiv vom Borkenkäfer betroffen waren.
Seitens der Wissenschaft sollen sich waldbauliche Maßnahmen an drei Prinzipien orientieren, um Risiken zu verringern und mögliche Vorteile auszunutzen:

  • Stabilität ist das Vermögen von Waldbeständen, Störungseinflüssen wie Sturm,
    Trockenheit oder Borkenkäfern standzuhalten.
  • Resilienz ist das Vermögen von Waldbeständen, nach einer Störung selbstständig
    auf natürliche Weise möglichst rasch wieder einen funktionsfähigen Baumbestand
    aufbauen zu können.
  • Anpassungsfähigkeit ist das Vermögen, selbstständig durch Naturverjüngung die
    Baumartenzusammensetzung und den Genpool an sich verändernde
    Umweltbedingungen anpassen zu können.

Zeitgerecht durchforsten

Neben der Baumartenwahl und Baumartenmischung ist eine zeitgerechte Durchforstung auch im Klimawandel eine Schlüsselmaßnahme, die Stabilität von Waldbeständen gegen Sturm, Schnee und Borkenkäfer fördert. Langfristig bieten gut durchforstete Bestände auch größere Flexibilität bei der Bestandesverjüngung. In nicht gepflegten, instabilen Altbeständen können dauerwaldartige Waldbaukonzepte wegen des hohen Sturm- und Schneebruchrisikos nicht angewendet werden.

Wildstandsanpassung

Ein großes Problem für zukunftssichernde Mischwaldkonzepte ist der Verbiss von Jungpflanzen durch das Wild wie vom österreichweiten Wildeinflussmonitoring aufgezeigt.
Hier braucht es besondere Anstrengungen und eine Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümern und Jagdausübenden. Damit sich die klimafitten Wälder auch entfalten können, spielt also die Jagd eine entscheidende Rolle. Diesbezüglich hat es zwischen LK OÖ und Jägerschaft Gespräche gegeben, bei denen die Unterstützung der Waldbesitzer durch entsprechende jagdliche Aktivitäten seitens der Jägerschaft in den Schadensgebieten vereinbart wurde.

Von Oktober beginnend bis März finden in allen Bezirken Oberösterreichs Informationsveranstaltungen statt. Borkenkäfervorbeugung sowie die Umwandlung von Fichtenreinbeständen in klimafitte Mischbestände werden dabei erläutert. Unterlagen zur Aufforstung sind darüber hinaus auf lk-online bereitgestellt. Die Forstberater der Landwirtschaftskammer stehen zudem für umfangreiche Beratungen über die Borkenkäfervorbeugung und zur Wiederaufforstung zur Verfügung.

Mittel aus dem Katastrophenfonds für Schadereignisse am Wald

Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust. Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich. Was wird gefördert? Es kann ein finanzieller Zuschuss in Form einer Beihilfe für erhöhte Erntekosten aufgrund eines Elementarereignisses in Aussicht gestellt werden. Elementarereignisse im Sinne des Gesetzes sind Schneedruck, Orkan, Bergsturz, Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen und Erdbeben.

Wie wird gefördert?

Es wird in Form einer einmaligen nicht rückzahlbaren Beihilfe gefördert. Die Anträge müssen spätestens innerhalb von 120 Tagen nach Bekanntwerden des Schadens und eine Woche
vor Aufarbeitung gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anspruchsberechtigt für Hilfen aus dem Katastrophenfonds sind Antragsteller/innen mit einer Schadensfläche von zumindest einem halben Hektar. Dieses Schadensausmaß kann auf bis zu fünf Einzelflächen verteilt aufgetreten sein. Auf diesen Flächen muss zumindest die Hälfte der Bäume gebrochen oder geworfen worden sein. Ausbezahlt wird seit dem 1. Jänner 2017 eine erhöhte Beihilfe von 1.500 Euro pro Hektar bei erschwerten Bringungsverhältnissen und 2.000 Euro bei besonders erschwerten Bringungsverhältnissen. Pro Betrieb werden maximal 20.000 Euro ausbezahlt.

Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender Österreichische Hagelversicherung, Franz Reisecker, Präsident LK OÖ, Ing. Wolfgang Winkler, Landesleiter OÖ der ÖHV

Nachhaltige Risikovorsorge im Zeichen des Klimawandels

„Der Klimawandel ist keine ferne Zukunft mehr, er findet bereits statt – global, kontinental und auch in Österreich“, diese klare Aussage vom Vorstandsvorsitzenden der Österreichischen Hagelversicherung, Dr. Kurt Weinberger, stellt für die unter freiem Himmel produzierende und standortgebundene Landwirtschaft eine besondere Herausforderung dar. „Gerade im Umfeld zunehmender Wetterrisiken kommt einem effektiven Risikomanagement in der Landwirtschaft eine enorme Bedeutung zu. Mit der umfassendsten Produktpalette und der modernsten Schadenserhebung leisten wir unseren Beitrag um den sensibelsten Sektor der Volkswirtschaft abzusichern. Wir sind hier federführend in Europa, auch was das Private-Public-Partnership Modell betrifft. Die Landwirte wollen nicht beim Staat als Bittsteller vorstellig werden müssen, um Hilfe im Schadensfall zu bekommen. Durch die erweiterte Prämienförderung auf 55 Prozent in der Pflanzen- und Tierversicherung wurde ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt gesetzt“, sieht Weinberger angesichts der zunehmenden Wetterkatastrophen und des steigenden Risikos von Tierseuchen in der Tierproduktion die Notwendigkeit einer Absicherung.

Österreich ist Vorreiter beim Private-Public-Partnership

2018 war das wärmste Jahr in der mehr als 250-jährigen Messgeschichte. Eine flächendeckende Dürre hat vor allem in Oberösterreich massive Schäden – vor allem im Grünland – hinterlassen. Die Agrarpolitik hat daraufhin einen weiteren wichtigen und richtigen Schritt für die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels gesetzt: Die staatliche Förderung von Versicherungsprämien wurde mit Jahresbeginn auf 55 Prozent ausgeweitet. Die Risiken Hagel, Frost, Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle werden mit je 27,5 Prozent von Bund und Ländern bezuschusst – und das für alle landwirtschaftlichen Kulturen. Gleiches gilt auch für die Tierproduktion, wo Tierseuchen und Tierkrankheiten ebenfalls mit in Summe 55 Prozent bezuschusst werden. Was vor Jahren noch keine Rolle gespielt hat, zeigt aber das aktuelle Geschehen um die Afrikanische Schweinepest. Das Risiko einer Tierseuche steigt auch in Österreich! Die gesetzlich geregelte Prämienbezuschussung für Landwirte bedeutet, dass Entschädigungen des Katastrophenfonds für versicherbare Risiken entfallen. Landwirte erhalten einerseits eine preiswerte Möglichkeit der Eigenvorsorge, die andererseits Staat und Steuerzahler langfristig entlastet. Die Landwirte haben basierend auf einem Versicherungsvertrag einen Rechtsanspruch auf Entschädigung und sind keine Bittsteller mehr.

Weinberger dazu: „Faktum ist: Der Klimawandel kann nicht mehr verhindert, sondern nur in der Auswirkung gemindert werden. Es besteht also kein Zweifel daran, dass sich die globale Erwärmung fortsetzen wird, wobei sich die Durchschnittstemperaturen im Alpenraum – im Vergleich zum globalen Anstieg – besonders schnell erhöhen. Die Produktionsbedingungen werden durch den Klimawandel stetig schwieriger. Die Landwirte sind daher eine Berufsgruppe, die gar nicht genug geschützt und abgesichert werden kann, denn sie produzieren unsere tägliche Nahrung – und das unter immer härteren Witterungsverhältnissen. Ihre Leistungen sind unverzichtbar und alternativlos. Das erfordert allerdings Vorsorge und Vorkehrungen. Um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, sind Versicherungssysteme unerlässlich, die auf Private-Public-Partnership aufbauen. Das Zusammenwirken von Landwirtschaft, Versicherungswirtschaft und öffentlicher Hand wird aufgrund der Risikovielfalt immer wichtiger, um auch weiterhin eine konkurrenzfähige Landwirtschaft im eigenen Land zu haben.“

Dürreindexversicherung – einzigartig in Europa

Die Österreichische Hagelversicherung startete bereits 2015 für das Grünland mit einem völlig neuen und in Europa einzigartigen Konzept zur Abfederung von Dürreschäden. Bei der sogenannten Dürreindexversicherung sind die beiden wichtigsten Parameter für Dürreprobleme, nämlich Wassermangel und Hitze auf Ebene der Katastralgemeinde, in einem Versicherungsprodukt zusammengefasst. Entschädigt wird ab einem definierten Wassermangel im Vergleich zum 10-jährigen Durchschnitt unter Berücksichtigung von Hitzetagen und unterschiedlicher  Beobachtungszeiträume (Kurz- bzw. Gesamt-/Vegetationsperiode). Es werden die Schäden vor Ort nicht besichtigt, sondern die Entschädigung wird ausschließlich auf Basis der Wetterdaten von Messstationen des staatlichen Wetterdienstes ZAMG berechnet. Die Dürrehilfe der Bundesregierung wählte eine sehr ähnliche Methode, allerdings mit anderen Niederschlagsgrenzwerten zur Beihilfenverteilung. Die Dürrehilfe der Bundesregierung hat mit der Dürreindexversicherung der Österreichischen Hagelversicherung nichts zu tun.

Optimale Variante für Grünland: 60/30

Mit dem Beginn der Dürreindexversicherung im Jahr 2015 wurde die Variante 70/36 angeboten. Das heiß konkret, dass die Versicherung eine Entschädigung ab 70 Prozent Niederschlagsdefizit in der Kurzperiode (für das Grünland sind das zwischen 1. April und 31. August die trockensten und heißesten 42 aufeinanderfolgenden Tage) oder 36 Prozent Defizit in der Gesamtperiode (für das Grünland vom 1. April bis 31. August) ausbezahlt. Je Hitzetag (Tage ab 30° Celsius) erhöht sich in der Kurzperiode das Defizit um einen Prozentpunkt. Speziell für Betriebe in Regionen mit schlecht wasserhaltenden Böden oder auf Südhängen bzw. für Regionen mit generell wenig Regen, steht die Variante 60/30 zur Verfügung. Sie hat den Vorteil, dass schon bei geringeren Abweichungen, konkret ab 60 Prozent in der Kurzperiode und ab 30 Prozent in der Gesamtperiode, eine Entschädigung bezahlt wird.
Mehr als die Hälfte der Landwirte hat die Variante 60/30 im Jahr 2018 bereits gewählt. In Oberösterreich erhielten 2018 92 Prozent aller Grünland-Dürreindexversicherten eine Entschädigung ausbezahlt. 2018 wurde das Schadensbild der Dürre im Grünland verstärkt durch einen extremen Engerlingbefall, sodass es an der Oberfläche durch abgefressene Wurzeln massive Schäden gab. Vom Engerling geschädigte Bestände, die im Spätsommer 2018 nicht saniert wurden, werden aller Voraussicht nach auch 2019 schlechte Erträge liefern, wobei die durch Maikäferengerlinge betroffenen Flächen mit Abstand die höchsten Ertragseinbußen erleiden werden.

Tierseuchen – eine existentielle Bedrohung

Neben der Pflanzenproduktion ist auch die Rinderhaltung 365 Tage im Jahr diversen Risiken ausgesetzt. Trotz bester landwirtschaftlicher Praxis ist es oft nicht möglich Ausfälle in der Rinderhaltung zu verhindern. Daher wird eine umfassende Risikovorsorge auch in der tierischen Produktion immer wichtiger, gerade im Hinblick auf die Tierseuchen. Vielen Tierseuchen wurde in Europa in der Vergangenheit kaum Beachtung geschenkt, weil sie als Tierkrankheiten des afrikanischen Kontinents galten. Heute stehen diese „Exoten“ wie die „Lumpy Skin Disease“ oder die „Afrikanische Schweinepest“ vor den heimischen Stalltoren. So hat die Afrikanische Schweinepest 2014 die EU erreicht und ist bis nach Tschechien, Ungarn und Belgien vorgedrungen. Die Sorge einer weiteren Verbreitung ist daher sehr groß. Der Tierverkehr spielt dabei eine große Rolle. Eines haben Tierseuchen gemeinsam: Sie sind anzeigepflichtig und führen zu immensen wirtschaftlichen Verlusten. Neben dem Leid für die Tiere stellen sie also einen katastrophalen wirtschaftlichen und auch psychologischen Schaden für die betroffenen Landwirte und für die gesamte Landwirtschaft dar. Von staatlicher Seite erhalten Landwirte zwar einen Basisschutz, der allerdings nur die Entschädigung des Tierwertes beinhaltet. Ertragsausfälle durch die Lage des Betriebes im Sperr- oder Beobachtungsgebiet gehen komplett zu Lasten des Landwirtes, genauso wie Einbußen durch Produktionsunterbrechungen und sonstige anfallende Kosten, wie eine verspätete Wiedereinstallung etc. Genau hier greift die Tier-Ertragsschadenversicherung der Österreichischen Hagelversicherung: Eine Absicherung gegen alle anzeigepflichtigen Tierseuchen und Tierkrankheiten im Fall einer behördlichen Sperre mit und ohne Keulung und für alle Produktionsrichtungen der Schweine- und Rinderproduktion. Das Besondere: Die Landwirte können die Entschädigung unabhängig vom Marktpreis individuell auf den Betrieb einstellen und wissen bereits bei Abschluss, was im Schadensfall ausbezahlt wird. Aber auch Zusatzkosten, wie verminderte Milchleistung, Keulung-, Gülleund Festmistentsorgungskosten werden berücksichtigt. Die Österreichische Hagelversicherung garantiert eine rasche und unbürokratische Auszahlung nach Aufhebung der behördlichen Sperre.

Eine intakte Landwirtschaft für die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder

Der Klimawandel als globales Phänomen stellt eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Deshalb müssen neben den unverzichtbaren Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen auch Strategien zur Anpassung entwickelt und umgesetzt werden. „Um auch in Zukunft eine nachhaltige Landwirtschaft gewährleisten zu können, ist neben der Pflanzenzüchtung, einem Bewässerungsmanagement, dem qualitativen Bodenschutz und damit verbunden der Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, -struktur und -stabilität auch der quantitative Bodenschutz unerlässlich. Das gilt es zu bedenken, das gilt es zu schützen. Damit wir auch in Zukunft eine intakte Versorgung mit heimischen, qualitativ hochwertigen, regionalen Lebensmitteln haben und eine gepflegte Natur- und Kulturlandschaft zum Wohl unserer zukünftigen Generationen vorfinden“, so Weinberger abschließend.