Tierseuchen sind ein ernstes Risiko

Umfassender Versicherungsschutz gegen Schweinepest, Lumpy Skin Disease…

Vielen Tierseuchen wurde in Europa in der Vergangenheit kaum Beachtung geschenkt, weil sie als Tierkrankheiten des afrikanischen Kontinents galten. Heute stehen diese „Exoten“ wie die „Lumpy Skin Disease“ oder die „Afrikanische Schweinepest“ vor den heimischen Stalltoren oder sind schon eingetreten, wie das Beispiel der Blauzungenkrankheit zeigt.

Die Afrikanische Schweinepest hat 2014 die EU erreicht. Sowohl in Polen als auch in Litauen und Estland ist das Virus bei Wildschweinen nachgewiesen. 2017 trat der Erreger erstmalig in Tschechien, unweit der Grenze zu Österreich, auf. Die Sorge einer weiteren Verbreitung innerhalb der EU ist daher sehr groß. Der Tierverkehr und insbesondere die wandernden Wildschweinpopulationen spielen dabei eine große Rolle. Aber auch die bisher kaum bekannte Tierseuche „Lumpy Skin Disease“ hätte massive Folgen für die Rinderwirtschaft. Die sogenannte Hautknotenkrankheit der Rinder ist vom Mittleren Osten bereits bis nach Bulgarien und Serbien vorgedrungen und steht unweit der österreichischen Grenze.

Eines haben Tierseuchen gemeinsam: Sie sind anzeigepflichtig und führen zu immensen wirtschaftlichen Verlusten. Neben dem Leid für die Tiere stellen sie also einen katastrophalen wirtschaftlichen und auch psychologischen Schaden für die betroffenen Landwirte und für die gesamte Landwirtschaft dar.

Von staatlicher Seite erhalten Landwirte zwar einen Basisschutz, der allerdings nur die Entschädigung des Tierwertes beinhaltet. Ertragsausfälle durch die Lage des Betriebes im Sperr- oder Beobachtungsgebiet gehen komplett zu Lasten des Landwirtes, genauso wie Einbußen durch Produktionsunterbrechungen beispielsweise aufgrund einer angeordneten Keulung. Auch für erhöhte Kosten für Tierarztrechnungen, Desinfektionsmaßnahmen und Entsorgungskosten bis hin zu einer verminderten Milchleistung nach der Wiedereinstallung erhält der Betrieb von der öffentlichen Hand keine Entschädigung.

Genau hier greift die Ertragsschaden-Versicherung für Rinder und Schweine der Österreichischen Hagelversicherung: Eine Absicherung gegen alle anzeigepflichtigen Tierseuchen im Falle einer behördlichen Sperre mit und ohne Keulung und für alle Produktionsrichtungen der Schweine- und Rinderproduktion.

Das Besondere: Sie können die Entschädigung individuell auf Ihren Betrieb einstellen und Sie wissen bereits bei Abschluss, was Sie im Schadenfall ausbezahlt bekommen. Aber auch Zusatzkosten, wie verminderte Milchleistung oder Produktionsleistung nach erneuter Wiedereinstallung bis zur vollen Produktion, Nottötungen, erhöhte Futterkosten und Wertverlust bei Übermasttieren, Gülle- und Festmistentsorgungskosten, sowie Keulungs- und Desinfektionskosten werden ebenso berücksichtigt. Und: Wir garantieren eine rasche und unbürokratische Auszahlung nach Aufhebung der behördlichen Sperre!

Was entschädigen wir am Beispiel der Schweinepest?

Entschädigung Sperre mit Keulung:

  • Einkommensverlust während der Sperrzeit
  • Finanzielle Verluste während des Wiederaufbaues des Bestandes
  • Pauschale Entschädigung der Mehraufwände wie beispielsweise erhöhte Managementaufgaben etc.
  • Keulungskosten, Gülle-/Festmistentsorgungskosten, wenn diese vom Betrieb getragen werden müssen

Entschädigung Sperre ohne Keulung:

  • Preisverlust durch Übermasttiere inklusive erhöhte Futterkosten
  • Erhöhte Futterkosten für verkaufte Ferkel über 31 kg
  • Tiere, die beispielsweise aufgrund von Platzgründen oder hygienischen Gründen getötet werden müssen inklusive der Tötungskosten
  • Besamungsausfall von Muttersauen, weil Besamungen nicht durchgeführt werden können
  • Leerstehende Mastplätze, wenn eine Einstallung nicht möglich ist

IHR Vorteil:

  • Ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr
  • Individuell wählbare Entschädigungshöhe, unabhängig vom Marktpreis
  • Entschädigungshöhe jährlich anpassbar
  • Bekannte Entschädigung bei Abschluss, ohne Gegenrechnung öffentlicher Leistungen
  • Entschädigung auch nach Wiedereinstallung bis zur vollen Produktion
  • Kurze Wartezeit bis zur vollen Deckung
  • Jährliche Kündbarkeit
  • Einfache Abwicklung, ohne Vorlage von Rechnungen etc.
  • Rasche und unmittelbare Auszahlung
  • Optional bei Schweinen: Verendung bei Lüftungsausfall