Schadensmeldung

Rasche Schadensabwicklung online

WIR SIND FÜR SIE DA

Mit der einfachen und raschen Online-Schadensmeldung haben Sie den wichtigsten Schritt nach einem Schadensfall schon erledigt.

Die vier Schritte bis zur Abrechnung Ihres Schadens haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Den konkreten, tagaktuellen Bearbeitungsstatus zu jeder einzelnen Schadensmeldung finden Sie im Login.

Wichtig ist, dass Sie uns Ihren Schadensfall so rasch wie möglich über unser Onlineformular melden. Wenn Sie mehrere Polizzen haben, melden Sie bitte alle, die betroffen sind. Im Portal unter „Login” finden Sie Ihre Polizzenübersicht.

Hier im Anschluss finden Sie zu Ihrem Geschäftsfeld (Ackerbau & Grünland, Tierhaltung, Obstbau, Weinbau und Garten- & Gemüsebau) und zu allen versicherbaren Risiken die wichtigsten Hinweise zur Schadensmeldung sowie zum weiteren Ablauf.

Ihre Schadensmeldung wird in ein elektronisches Einsatzplanungssystem eingespielt und anschließend vom Landesleiter Ihrer Region den Sachverständigen zugeteilt.

Schadensmeldungen zu Versicherungsprodukten ohne Schadenserhebung vor Ort warten auf die benötigten Daten (z.B. Tierdaten aus dem Rindernet (AMA), Wetterdaten von GeoSphere Austria (ZAMG), …).

Kulturen, die bereits geerntet werden oder kurz davor stehen, werden vorrangig behandelt. Pflanzen, bei denen sich das vollständige Schadensausmaß erst nach einiger Zeit zeigt, weil Blattteile absterben oder Pflanzen umbrechen, werden nach einigen Wochen besichtigt. Die Sachverständigen melden sich rechtzeitig vor der Erhebung.

Die Schadensabrechnung erstellen wir auf Basis des Schadensprotokolls und der aktuellen Polizze. Bei Versicherungsprodukten ohne Schadenserhebung vor Ort berechnen wir die Entschädigung auf Basis Ihrer Schadensmeldung, der Daten aus dem Rindernet (AMA) oder der Wetterdaten der GeoSphere Austria.

Das Schreiben mit den zu entschädigenden Positionen sowie den Auszahlungsbeträgen finden Sie im Portal unter Login”. Ihren Entschädigungsbetrag überweisen wir nach Abschluss aller Arbeiten rasch auf Ihr Konto.

DIE WICHTIGSTEN HINWEISE ZUR SCHADENSMELDUNG SOWIE ZUM WEITEREN ABLAUF

  Beschreibung
Hagel

Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig vom Entwicklungsstadium der beschädigten Kultur. Bei in Ernte befindlichen Kulturen beginnen wir mit der Erhebung umgehend. ...

mehr

Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig vom Entwicklungsstadium der beschädigten Kultur. Bei in Ernte befindlichen Kulturen beginnen wir mit der Erhebung umgehend.

weniger
Abnahmerisiko

Ist der Mohn nach einem Hagelschlag von Fäulnis oder Verpilzung betroffen, so dass dieser nicht mehr verwertet werden kann, ersetzen wir diesen Schaden in der ...

mehr

Ist der Mohn nach einem Hagelschlag von Fäulnis oder Verpilzung betroffen, so dass dieser nicht mehr verwertet werden kann, ersetzen wir diesen Schaden in der „Agrar Universal“.

Sollte der Mohn aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen in der Kapsel auszuwachsen beginnen, so ist dieses Risiko in der „Agrar Universal“ ebenfalls automatisch in Deckung. Halten Sie zur Schadenserhebung die schriftliche Ablehnung des Aufkäufers über die Ursache der Nichteignung als Nahrungsmittel bereit. Sobald das Erntegut nach der Schadenserhebung vernichtet ist, protokolliert dies der Sachverständige und schließt die Erhebung ab.

Bei Zwiebel, Kopfsalat und Salatgewächsen mit Abnahmerisikodeckung klärt der Sachverständige die Verwertbarkeit im Zuge der Schadenserhebung.

Bei Hülsenfrüchten, Kochsalat und Spinat mit Abnahmerisikodeckung benötigen wir im Schadensfall eine schriftliche Bestätigung des Aufkäufers, die den Grund der Nichtabnahme anführt. Bitte halten Sie diese für die Schadenserhebung bereit.

weniger
Kolbenfusarien

Wir ersetzen Schäden an Körner- und Silomais durch Kolbenfusarien nach Hagel, wenn mind. 2 % der Körner ab dem Stadium „Frühe Milchreife“ durch Hagel verletzt ...

mehr

Wir ersetzen Schäden an Körner- und Silomais durch Kolbenfusarien nach Hagel, wenn mind. 2 % der Körner ab dem Stadium „Frühe Milchreife“ durch Hagel verletzt sind. Die Schadensbewertung und –auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Hagelschadensabwicklung.

Falls sich die Verpilzung erst nach der Schadenserhebung entwickelt hat, so melden Sie diesen Schaden erneut als „Hagel“. Wichtig ist, dass Sie die Fläche keinesfalls vor der Erhebung abernten, weil ansonsten keine Deckung mehr besteht.

weniger
Dürre

Schäden an den versicherten Kulturen (Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Winterhafer, Wintertriticale, Winterdinkel, Purpurweizen, Wintermenggetreide, Winteremmer, Wintereinkorn, Kartoffel, Körner- und Silomais, Körnerhirse, Sonnenblume, Sojabohne, Ackerbohne und ...

mehr

Schäden an den versicherten Kulturen (Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Winterhafer, Wintertriticale, Winterdinkel, Purpurweizen, Wintermenggetreide, Winteremmer, Wintereinkorn, Kartoffel, Körner- und Silomais, Körnerhirse, Sonnenblume, Sojabohne, Ackerbohne und Ölkürbis) erheben wir kurz vor der Ernte.
Wichtig ist, dass Sie die Flächen keinesfalls vor der Erhebung abernten, weil ansonsten keine Deckung mehr besteht.
Ebenso wichtig ist, dass Sie den Schaden mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ernte melden, weil wir andernfalls bei großflächigen Dürreereignissen eine termingerechte Erhebung nicht gewährleisten können.

weniger
Dürreindex

Die Schadensabwicklung in der Dürreindex-Versicherung führen wir nach Ende der Vegetationsperiode (meist September) durch, sobald uns die geprüften Wetterdaten der GeoSphere Austria vollständig zur Verfügung ...

mehr

Die Schadensabwicklung in der Dürreindex-Versicherung führen wir nach Ende der Vegetationsperiode (meist September) durch, sobald uns die geprüften Wetterdaten der GeoSphere Austria vollständig zur Verfügung stehen.

Bei diesem Versicherungsprodukt führen wir keine Schadenserhebung vor Ort durch. Die Schadensermittlung basiert ausschließlich auf den uns zur Verfügung gestellten offiziellen Wetterdaten der GeoSphere Austria.

Wenn Sie eine Dürreindex-Versicherung abgeschlossen haben und hier im Portal unter „Login“ angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf Ihre Zwischenergebnisse. Wählen Sie dazu in der Polizzenübersicht den betroffenen Vertrag und klicken anschließend auf „Status Dürreindex“. Die Berechnung der Niederschlagsabweichung bezieht sich auf die Katastralgemeinde, in der sich der jeweilige Schlag befindet. Sind die Abweichungen so groß, dass es vertragsgemäß zu einer Auszahlung kommt, so melden Sie bitte diesen Schaden ebenfalls hier im Portal.

weniger
Sturm

Sturmschäden an Mais, Sorghum, Sonnenblumen, Ackerbohnen und Mohn erheben wir kurz vor der Ernte und bei Bedarf zusätzlich nach der Ernte. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden ...

mehr

Sturmschäden an Mais, Sorghum, Sonnenblumen, Ackerbohnen und Mohn erheben wir kurz vor der Ernte und bei Bedarf zusätzlich nach der Ernte. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam.

Sturmschäden an Saatmais vor der Entfahnung besichtigen wir umgehend.

Bei in Ernte befindlichen Kulturen wie auch bei Hopfen-Gerüstanlagen beginnen wir sofort mit der Erhebung.

weniger
Frost

Die Erhebung der frostgeschädigten Jungpflanzen führen wir ab Vegetationsbeginn innerhalb weniger Tage nach der Meldung durch. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch ...

mehr

Die Erhebung der frostgeschädigten Jungpflanzen führen wir ab Vegetationsbeginn innerhalb weniger Tage nach der Meldung durch. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können.

Bei Spätfrostschäden an Kartoffeln, Winter-Weichweizen, -Hartweizen, -Roggen, -Gerste, ­-Menggetreide, -Triticale, -Hafer, -Einkorn, -Emmer, Dinkel und Körnerraps führen die Sachverständigen innerhalb weniger Tage eine Vorbesichtigung in der betroffenen Region durch und erheben den Schaden auf Ihrem Betrieb kurz vor der Ernte.

weniger
Überschwemmung und Verschlämmung

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach ...

mehr

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau bzw. im Fall von Überschwemmung-Ertragsverlust nach der Vernichtung der total geschädigten Kultur vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können.

weniger
Verwehung

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach ...

mehr

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können.

weniger
Fraßschäden

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach ...

mehr

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können.

weniger
Auswuchs

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor der Ernte der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird, weil ...

mehr

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor der Ernte der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird, weil sonst keine Deckung besteht.

Bei den Getreidearten ermittelt der Sachverständige, ob mehr als 10 % (Weizen, Roggen, Dinkel, Gerste und Hafer) bzw. 30 % (Triticale) der Körner am stehenden Halm sichtbar ausgewachsen sind.

Halten Sie zur Schadenserhebung bei Mohn die schriftliche Ablehnung des Aufkäufers bereit. Sobald das Erntegut nach der Schadenserhebung vernichtet ist, protokolliert dies der Sachverständige und schließt die Erhebung ab.

weniger
Entfahnungserschwernis

Sturmschäden an Saatmais vor der Entfahnung besichtigen wir umgehend. Wichtig ist, dass Sie den Schaden frühzeitig melden, damit die Besichtigung jedenfalls vor Beginn der Entfahnung ...

mehr

Sturmschäden an Saatmais vor der Entfahnung besichtigen wir umgehend. Wichtig ist, dass Sie den Schaden frühzeitig melden, damit die Besichtigung jedenfalls vor Beginn der Entfahnung durchgeführt und alle Flächen mit erhöhtem Entfahnungsaufwand festgehalten werden können. Nach durchgeführter Entfahnung ist keine Erhebung mehr möglich.

weniger
Schneedruck

Schäden an den versicherten Kulturen Mais und Miscanthus erheben wir innerhalb weniger Tage nach der Schadensmeldung. ...

mehr

Schäden an den versicherten Kulturen Mais und Miscanthus erheben wir innerhalb weniger Tage nach der Schadensmeldung.

weniger
Trockenheit bei Aufgang (Grünland)

Mit der Erhebung von Schäden infolge Trockenheit bei neu angelegten Grünland-/Ackerfutter Flächen (vorhergehende flächige Bodenbearbeitung) beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, ...

mehr

Mit der Erhebung von Schäden infolge Trockenheit bei neu angelegten Grünland-/Ackerfutter Flächen (vorhergehende flächige Bodenbearbeitung) beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach erfolgtem Wiederanbau vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können.

weniger
Dammbeschädigungen

Dammbeschädigungen infolge von Hagel, Dürre oder Starkregen bei Kartoffeln, wenn eine Kartoffel-Universal Versicherung im Anschluss an eine Agrar-Universal Versicherung abgeschlossen wurde: Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig ...

mehr

Dammbeschädigungen infolge von Hagel, Dürre oder Starkregen bei Kartoffeln, wenn eine Kartoffel-Universal Versicherung im Anschluss an eine Agrar-Universal Versicherung abgeschlossen wurde: Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig vom Entwicklungsstadium der beschädigten Kultur. Bei in Ernte befindlichen Kulturen beginnen wir mit der Erhebung umgehend.

weniger
  Beschreibung
Krankheit, Unfall, Transport, Nottötung

Rinder: Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden innerhalb von vier Tagen, spätestens jedoch mit der Verständigung der TKV, melden. Verendungsfälle entschädigen wir nach Bekanntgabe der ...

mehr

Rinder:
Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden innerhalb von vier Tagen, spätestens jedoch mit der Verständigung der TKV, melden. Verendungsfälle entschädigen wir nach Bekanntgabe der richtigen Ohrmarkennummer (auch bei Totgeburten) auf der Schadensmeldung und erfolgter Abmeldung im Rindernet (AMA).
Falls das Tier geschlachtet wurde, das Fleisch jedoch untauglich ist, dann senden Sie uns bitte den Untersuchungsschein (Konfiskatschein) mit Ihrer Polizzennummer per E-Mail an [email protected] oder Fax an 01/403 16 81 – 177.
Die TKV-Bescheinigung über den Abtransport brauchen Sie uns nicht automatisch übermitteln. Bewahren Sie diese jedoch unbedingt in Ihren Unterlagen auf.

Pferde:
Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden innerhalb von vier Tagen, spätestens jedoch mit der Verständigung der TKV, melden.
Verendungsfälle entschädigen wir nach Übermittlung folgender Unterlagen: TKV-Bescheinigung und der Bestätigung des Tierarztes über die Todesursache. Übermitteln Sie uns diese Dokumente per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 01/403 16 81 – 177 immer mit Angabe Ihrer Polizzennummer.

weniger
Totgeburt

Rinder: Tot geborene oder kurz nach der Abkalbung verendete Kälber entschädigen wir nach Bekanntgabe der richtigen Ohrmarkennummer auf der Schadensmeldung und erfolgter Abmeldung im Rindernet ...

mehr

Rinder:
Tot geborene oder kurz nach der Abkalbung verendete Kälber entschädigen wir nach Bekanntgabe der richtigen Ohrmarkennummer auf der Schadensmeldung und erfolgter Abmeldung im Rindernet (AMA). Die TKV-Bescheinigung über den Abtransport brauchen Sie uns nicht automatisch zu übermitteln. Bewahren Sie diese jedoch unbedingt in Ihren Unterlagen auf. Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden innerhalb von vier Tagen, spätestens jedoch mit der Verständigung der TKV, melden.

weniger
Totgeburt, Fohlenverendung (bis zum Alter von sechs Monaten)

Pferde: Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden innerhalb von vier Tagen, spätestens jedoch mit der Verständigung der TKV, melden. Tot geborene oder binnen sechs Monaten ...

mehr

Pferde:
Wichtig ist, dass Sie uns Tierschäden innerhalb von vier Tagen, spätestens jedoch mit der Verständigung der TKV, melden. Tot geborene oder binnen sechs Monaten nach der Geburt verendete Fohlen entschädigen wir nach Bekanntgabe der Lebensnummer des Muttertieres auf der Schadensmeldung, sowie Übermittlung folgender Unterlagen: TKV-Bescheinigung und Deckschein bzw. Bestätigung des Tierarztes über Trächtigkeit. Übermitteln Sie uns diese Dokumente per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 01/403 16 81 – 177 immer mit Angabe Ihrer Polizzennummer.

weniger
Operationen

Pferde: Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall unverzüglich unter „Schaden” in unserem online-Meldeformular bekanntgeben. Übermitteln Sie uns alle schadensrelevanten Dokumente inkl. Rechnungen per ...

mehr

Pferde:
Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall unverzüglich unter „Schaden” in unserem online-Meldeformular bekanntgeben. Übermitteln Sie uns alle schadensrelevanten Dokumente inkl. Rechnungen per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 01/403 16 81 – 177 immer mit Angabe Ihrer Polizzennummer.

weniger
Konservative Kolik-Behandlung

Pferde: Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall unverzüglich unter „Schaden” in unserem online-Meldeformular bekanntgeben. Übermitteln Sie uns alle schadensrelevanten Dokumente inkl. Rechnungen per ...

mehr

Pferde:
Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall unverzüglich unter „Schaden” in unserem online-Meldeformular bekanntgeben. Übermitteln Sie uns alle schadensrelevanten Dokumente inkl. Rechnungen per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 01/403 16 81 – 177 oder immer mit Angabe Ihrer Polizzennummer.

weniger
Tierseuchen

Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine: Es ist wichtig, dass Sie uns eine tierseuchenbedingte amtliche Betriebssperre bzw. Anordnung zur Keulung sofort binnen 24 Stunden schriftlich unter ...

mehr

Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine:
Es ist wichtig, dass Sie uns eine tierseuchenbedingte amtliche Betriebssperre bzw. Anordnung zur Keulung sofort binnen 24 Stunden schriftlich unter „Schaden melden” auf www.hagel.at melden.
Senden Sie uns die Dokumente (Sperrbescheid, Bescheid zur Aufhebung der Sperre, …) per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 01/403 16 81 – 177 immer unter Angabe der Polizzennummer.

weniger
Infektionskrankheit

Schweine: Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall sofort binnen 24 Stunden schriftlich unter „Schaden melden“ auf www.hagel.at melden. Wir setzen uns dann umgehend ...

mehr

Schweine:
Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall sofort binnen 24 Stunden schriftlich unter „Schaden melden“ auf www.hagel.at melden. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie, welche Dokumente wir für die Schadensbearbeitung benötigen.

weniger
Unfalltod durch Lüftungsausfall, Spaltenbodenbruch, Güllegase, Transportunfälle

Schweine: Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall sofort binnen 24 Stunden schriftlich unter „Schadensmeldung” auf www.hagel.at melden. Senden Sie uns die tierärztliche Bestätigung ...

mehr

Schweine:
Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall sofort binnen 24 Stunden schriftlich unter „Schadensmeldung” auf www.hagel.at melden. Senden Sie uns die tierärztliche Bestätigung über die Schadensursache und die Anzahl der verendeten/notgetöteten Schweine per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 01/403 16 81 – 177 immer unter Angabe der Polizzennummer.

weniger
Lüftungsausfall

Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall sofort binnen 24 Stunden telefonisch (01 403 16 81 oder bei Ihrem Berater der Österreichischen Hagelversicherung) und ...

mehr

Es ist wichtig, dass Sie uns einen Schadensfall sofort binnen 24 Stunden telefonisch (01 403 16 81 oder bei Ihrem Berater der Österreichischen Hagelversicherung) und schriftlich unter „Schadensmeldung“ auf www.hagel.at melden.

Senden Sie uns die tierärztliche Bestätigung über die Schadensursache und die Anzahl der verendeten/notgetöteten Schweine per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 01 403 16 81 146 immer unter Angabe der Polizzennummer.

weniger
  Beschreibung
Hagel

Die Erhebung führen wir im Zeitraum nach der Hauptausdünnung und vor der Ernte durch. Netzschäden (wenn auf der Schadensmeldung vermerkt) erheben wir umgehend, damit Sie ...

mehr

Die Erhebung führen wir im Zeitraum nach der Hauptausdünnung und vor der Ernte durch. Netzschäden (wenn auf der Schadensmeldung vermerkt) erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können.

weniger
Sturm

Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam. Sturmschäden an der Konstruktion und beim Netz erheben wir ...

mehr

Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam.

Sturmschäden an der Konstruktion und beim Netz erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können.

weniger
Schneedruck

Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Schneedruckschäden erheben wir gemeinsam. Schneedruckschäden an der Konstruktion und beim Netz erheben wir ...

mehr

Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Schneedruckschäden erheben wir gemeinsam.

Schneedruckschäden an der Konstruktion und beim Netz erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können.

weniger
Frost

Bei Schäden an frostversicherten Kulturen führen die Sachverständigen innerhalb weniger Tage eine Vorbesichtigung in Ihrer Region durch und erheben den Schaden auf Ihrem Betrieb kurz ...

mehr

Bei Schäden an frostversicherten Kulturen führen die Sachverständigen innerhalb weniger Tage eine Vorbesichtigung in Ihrer Region durch und erheben den Schaden auf Ihrem Betrieb kurz vor der Ernte.

weniger
Abnahmerisiko Erdbeeren

Bei erhobenen Hagelschäden >50% kann im Rahmen der Abnahmerisikoversicherung mit dem Sachverständigen die Vernichtung der restlichen Ernte vereinbart werden. Sobald Sie das Erntegut nach der ...

mehr

Bei erhobenen Hagelschäden >50% kann im Rahmen der Abnahmerisikoversicherung mit dem Sachverständigen die Vernichtung der restlichen Ernte vereinbart werden. Sobald Sie das Erntegut nach der Schadenserhebung vernichtet haben, protokolliert dies der Sachverständige und schließt die Erhebung ab.

weniger
Überschwemmung Erdbeeren

Mit der Erhebung beginnen wir umgehend nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach der Vernichtung ...

mehr

Mit der Erhebung beginnen wir umgehend nach der Meldung. Wichtig ist, dass vor einer Bodenbearbeitung der Schadensfall durch die Sachverständigen erhoben wird. Nach der Vernichtung der total geschädigten Kultur vermerken die Sachverständigen dies im Schadensprotokoll, damit wir die Entschädigung auszahlen können.

weniger
Abnahmerisiko Johannisbeeren

Die Sachverständigen bewerten die gesamte Traube in Hinblick auf die Verwertbarkeit für den Frischmarkt. Hat sie trotz Kürzung einen zu hohen Stängelanteil, so erhalten Sie ...

mehr

Die Sachverständigen bewerten die gesamte Traube in Hinblick auf die Verwertbarkeit für den Frischmarkt. Hat sie trotz Kürzung einen zu hohen Stängelanteil, so erhalten Sie aus der Abnahmerisikoversicherung eine erhöhte Entschädigung. Die Erhebung erfolgt gemeinsam mit der Hagel-/Frosterhebung kurz vor der Ernte.

weniger
Aufplatzen Kirschen

Sie erhalten eine erhöhte Entschädigung, wenn nach einem ersatzpflichtigen Frostschaden die vorhandenen Kirschen aufplatzen. Die Erhebung der Schäden erfolgt gemeinsam mit der Frostschadenserhebung kurz vor ...

mehr

Sie erhalten eine erhöhte Entschädigung, wenn nach einem ersatzpflichtigen Frostschaden die vorhandenen Kirschen aufplatzen. Die Erhebung der Schäden erfolgt gemeinsam mit der Frostschadenserhebung kurz vor der Ernte.

weniger
Dürre bei Äpfeln und Holunder

Dürreschäden bei Äpfeln und Holunder erheben wir kurz vor der Ernte. Kombinierte Frost-Hagel-Dürreschäden bewerten wir gemeinsam. ...

mehr

Dürreschäden bei Äpfeln und Holunder erheben wir kurz vor der Ernte. Kombinierte Frost-Hagel-Dürreschäden bewerten wir gemeinsam.

weniger
  Beschreibung
Hagel

Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig vom Entwicklungsstadium der beschädigten Kultur. Frühschäden erheben wir vor dem Entwicklungsstadium „Weichwerden der Beeren“. Bei in Ernte befindlichen Kulturen beginnen wir ...

mehr

Der Erhebungszeitpunkt ist abhängig vom Entwicklungsstadium der beschädigten Kultur. Frühschäden erheben wir vor dem Entwicklungsstadium „Weichwerden der Beeren“. Bei in Ernte befindlichen Kulturen beginnen wir mit der Erhebung umgehend.

In den Produkten Wein-Universal-Plus und Wein-Basis-Plus ersetzen wir fäulnisbedingte Mengenverluste nach Hagelschäden ab dem BBCH-Stadium 85 „Weichwerden der Beeren“.
Falls sich vor der Ernte herausstellt, dass nach einem Hagelschaden die Beeren zu mehr als 10% von Fäulnis betroffen sind, so melden Sie diesen Schaden erneut als Hagelschaden und schreiben in die Anmerkung „Fäulnis nach Hagel“. Die Erhebung führen wir umgehend durch.

Netzschäden (wenn auf der Schadensmeldung vermerkt) erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können.

weniger
Frost

Die Ersterhebung führen wir nach dem vollständigen Austrieb der Haupt- und Beiaugen durch. In Abhängigkeit der Schädigung führen wir die abschließende Schadensbewertung im August durch. ...

mehr

Die Ersterhebung führen wir nach dem vollständigen Austrieb der Haupt- und Beiaugen durch. In Abhängigkeit der Schädigung führen wir die abschließende Schadensbewertung im August durch.

weniger
Sturm

Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam. Sturmschäden an der Konstruktion und beim Netz erheben wir ...

mehr

Die Erhebung führen wir kurz vor der Ernte durch. Kombinierte Hagel- und Sturmschäden erheben wir gemeinsam.
Sturmschäden an der Konstruktion und beim Netz erheben wir umgehend, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können.

weniger
  Beschreibung
Hagel

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage, damit Sie Glas- und Folienschäden umgehend reparieren können. ...

mehr

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage, damit Sie Glas- und Folienschäden umgehend reparieren können.

weniger
Sturm

Sturmschäden an der Konstruktion und an Eindeckungen führen wir umgehend durch, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können. Pflanzenschäden erheben wir kurz vor der ...

mehr

Sturmschäden an der Konstruktion und an Eindeckungen führen wir umgehend durch, damit Sie sofort mit der Reparatur beginnen können.

Pflanzenschäden erheben wir kurz vor der Ernte.

weniger
Schneedruck

Schneedruckschäden erheben wir, sobald die beschädigten Gewächshäuser zugänglich sind und das gesamte Schadensausmaß ersichtlich ist. ...

mehr

Schneedruckschäden erheben wir, sobald die beschädigten Gewächshäuser zugänglich sind und das gesamte Schadensausmaß ersichtlich ist.

weniger
Frost

Frostschäden an Zierpflanzen und Feldgemüse erheben wir innerhalb weniger Tage. Die Erhebung bei Baumschulerzeugnissen führen wir nach dem vollständigen Austrieb und nach Abschluss der Vegetation ...

mehr

Frostschäden an Zierpflanzen und Feldgemüse erheben wir innerhalb weniger Tage.

Die Erhebung bei Baumschulerzeugnissen führen wir nach dem vollständigen Austrieb und nach Abschluss der Vegetation durch.

weniger
Überschwemmung

Überschwemmungsschäden an Baumschul- und Gartenbauerzeugnissen erheben wir innerhalb weniger Tage. ...

mehr

Überschwemmungsschäden an Baumschul- und Gartenbauerzeugnissen erheben wir innerhalb weniger Tage.

weniger
Technische Gebrechen

Verderbschäden an Gartenbauerzeugnissen aufgrund technischer Gebrechen erheben wir innerhalb weniger Tage. Bitte halten Sie die technische Analyse des Gebrechens für die Schadenserhebung bereit. ...

mehr

Verderbschäden an Gartenbauerzeugnissen aufgrund technischer Gebrechen erheben wir innerhalb weniger Tage. Bitte halten Sie die technische Analyse des Gebrechens für die Schadenserhebung bereit.

weniger
Feuer

Schäden an den versicherten Pflanzen aufgrund von Feuer und Rauchentwicklung erheben wir innerhalb weniger Tage. ...

mehr

Schäden an den versicherten Pflanzen aufgrund von Feuer und Rauchentwicklung erheben wir innerhalb weniger Tage.

weniger
Schäden durch Quarantäneorganismen

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. ...

mehr

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung.

weniger
Abnahmerisiko

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung. Halten Sie zur Schadenserhebung die schriftliche Ablehnung des Aufkäufers über die Ursache der Nichteignung ...

mehr

Mit der Erhebung beginnen wir innerhalb weniger Tage nach der Meldung.
Halten Sie zur Schadenserhebung die schriftliche Ablehnung des Aufkäufers über die Ursache der Nichteignung als Nahrungsmittel bereit. Sobald das Erntegut nach der Schadenserhebung vernichtet ist, protokolliert dies der Sachverständige und schließt die Erhebung ab.

weniger

NEU: Unsere Produkte erklärt

Den Schadensfall immer im Überblick

Wenn Sie im Portal unter „Login“ angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf den aktuellen Status Ihres Schadensfalls. Folgende Statusinformationen finden Sie darin:

  • Schadensmeldung erfasst
  • Schadenserhebung in Planung
  • Schadenserhebung erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage
  • Schadensakt abgeschlossen
  • Schadensabrechnung in Bearbeitung
  • Schaden abgerechnet (bereit zur Überweisung)

Haben Sie noch offene Fragen? In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen oder rufen Sie uns an unter +43 1 403 16 81-212.

Martin Gruber, Agrarlandesrat Kärnten

LH-Stv. Martin Gruber

Kärnten | Agrarlandesrat

Jedes Jahr kommt es zu unwetterbedingten Schäden in der Landwirtschaft. Daher ist es wichtig einen starken Partner zu haben, der schnelle, unkomplizierte und effektive Hilfe im Schadensfall gewährleistet.

Rasche Hilfe im Schadensfall ist unser zentrales Anliegen

Hagel-Großereignisse verursachen an einem einzigen Tag Schäden auf bis zu 3.000 landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 20.000 betroffenen Grundstücken. Diese müssen tagesaktuell verarbeitet und in den darauffolgenden Wochen erhoben werden. Schon am nächsten Tag kann sich ein derartiges Unwetter wiederholen, denn mit rund 60 Hagelschadensereignissen in den Sommermonaten gehört Österreich zu den am stärksten betroffenen Regionen Europas.

Mehr als 75 Jahre Erfahrung und das Wissen über den Umgang mit derartigen Großschäden sowie rund 300 selbstständige Sachverständige, die alle praktizierende Landwirte sind, machen die Österreichische Hagelversicherung zu einem verlässlichen Partner im Schadensfall.